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Ortsplanung

Einen Schritt weiter bei der Ortsplanung

Nach zwei Mitwirkungsverfahren und einigen Beratungen verabschiedete der Gemeinderat den Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement im September 2023. Vom 30. Oktober bis 29. November lagen die Unterlagen öffentlich auf. Innerhalb dieser Zeit gingen 17 Einsprachen ein.

Zehn der 17 Einsprachen beziehen sich auf einen Artikel im Baureglement, welcher eine Beschränkung der Verkaufsflächen im Industriegebiet auf 200 m2 vorsieht. Die Einsprechenden argumentieren, diese Beschränkung würde einen zu starken Eingriff in das Eigentum und die Handels- und Gewerbefreiheit darstellen.

Weitere Liberalisierung
Einige Einsprechende wünschen, im neuen Baureglement auf Bautiefen und Gebäudebreiten zu verzichten. Der Gemeinderat wird eine weitere Lockerung dieser Bestimmung gemeinsam mit dem Raumplanungsbüro prüfen. Der Umgang mit Attikageschossen wurde im Baureglement nicht geregelt. Es macht jedoch Sinn, eine entsprechende Bestimmung aufzunehmen. Das Raumplanungsbüro wird dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreiten. Am Verzicht eines Artikels betreffend den ökologischen Ausgleich und die Festlegung von Mindestgrössen der ökologischen Ausgleichsfläche möchte der Gemeinderat festhalten. Weiter sollen für unterirdische Gebäude wie zum Beispiel Tiefgaragen keine Abstandsvorschriften beziehungsweise Grenzabstände gelten. Dies war im alten Baureglement bereits so geregelt.

Nächste Schritte
Das Baureglement und der Zonenplan sollen nur wo nötig nochmals überarbeitet werden. Allfällige Anpassungen werden nochmals während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat informiert im Zuzwil-aktuell über das weitere Vorgehen, sobald dieses bestimmt ist.

Zuzwil-aktuell vom 19. Januar 2024


Öffentliche Auflage des Rahmennutzungsplans

Bis Oktober 2027 haben die St.Galler Gemeinden Zeit, den Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement zu überarbeiten und an das kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Die Gemeinde ist ihrer Pflicht nachgekommen: der Zonenplan und das Baureglement sind revidiert. Vom 30. Oktober bis 29. November 2023 werden das Auflage- und Einspracheverfahren durchgeführt.

Das Planungs- und Baugesetz (abgekürzt PBG) trat am 1. Oktober 2017 in Vollzug und verpflichtet die Gemeinden, ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren im ordentlichen Verfahren an das neue Recht anzupassen. Der Gemeinderat nahm diesen Auftrag entgegen und verabschiedete am 19. März 2018 das neue Raumkonzept. Dieses skizziert auf einer «hohen Flughöhe», wie die Landschaft und die Räume in der Gemeinde künftig mit Arbeitsgebieten, Wohnquartieren, Wäldern, landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Riet genutzt werden soll. Das Raumkonzept bildet die Grundlage für den Richtplan. 

Richtplankarte und Richtplantext
Art. 5 des PBG besagt folgendes: «Die politische Gemeinde stimmt im kommunalen Richtplan insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen längeren Zeitraum aufeinander ab. Sie berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen Richtplans und die Raumplanung der anderen politischen Gemeinden in der Region. Sie legt insbesondere das Massnahmenkonzept Naturgefahren fest.» Der Richtplan definiert für klar umgrenzte Gebiete, welche Zwecke – wie Wohnen, Arbeiten, Landwirtschaft oder Sport und Erholung – und allenfalls ab wann diese erfüllt sein sollen. In der ersten Etappe sollen unter anderem das noch unbebaute Grundstück im Gebiet «Florz» an der Tüfenwiesstrasse und Unterdorfstrasse eingezont und «Baulücken» innerhalb des Siedlungsgebietes geschlossen werden. In der zweiten Etappe sollen die im Gemeindegebiet verteilten Fussballfelder im Bürgerguet, nördlich des Wohn- und Pflegeheims Lindenbaum, vereint und südlich der Landi ein neuer Werkhof erstellt werden. Der dazu gehörige Richtplantext erläutert, mit welchen Massnahmen der Gemeinderat diese Zwecke erreichen möchte. Der Richtplan ist für die Behörden und die Verwaltung wegleitend. Das heisst, dass der Gemeinderat den grundeigentümerverbindlichen Zonenplan nur dort anpassen kann, wo er das im Richtplan auch vorsieht.

Zonenplan und Baureglement
Die Bevölkerung konnte an der Erarbeitung des Zonenplans und des Baureglements aktiv mitwirken. Der Gemeinderat nahm die verschiedenen Vorschläge aus den beiden Mitwirkungsverfahren entgegen und nahm in den beiden Mitwirkungsberichten Stellung. Er erachtet den neuen Zonenplan und das Baureglement als gute Kompromisse zwischen 
«klein aber oho» und «Masse statt Klasse». Einige Anliegen berücksichtigte der Gemeinderat in den Erlassen, wie beispielsweise die Einteilung des Gebiets «Grünhof / St.Gallerstrasse» in die Wohn- und Gewerbezone WG 14.5 oder die Zonengrenzen entlang von sinnvollen topografischen Grenzen. Die Gebäudelängen, -breiten und -höhen in den Wohn- sowie Wohn-Gewerbezonen wurden teilweise vergrössert. Die heute geltenden Grenzabstände übernahm der Gemeinderat in das neue Baureglement. Die Grösse der Gebäude wird künftig nur noch durch die Breiten, Höhen, Längen und Abständen bestimmt; die Ausnützungsziffer wurde mit dem PBG abgeschafft. Künftig ist der Grenzabstand dem Strassenabstand übergeordnet. Mit dem neuen Baureglement gilt das grössere der beiden Masse, wobei der Grenzabstand bis auf das Mass des Strassenabstandes umgelegt werden kann.

Unterlagen
Baureglement [pdf, 456 KB]
Anhang zum Baureglement [pdf, 627 KB]
Zonenplan [pdf, 9.6 MB]
Änderungen Zonenplan [pdf, 9.4 MB] 
Planungsbericht [pdf, 11.8 MB] 
Waldfeststellung Gesamtplan [pdf, 9.8 MB]
Richtplan [pdf, 11.1 MB]
Richtplantext [pdf, 1.1 MB]
Raumkonzept [pdf, 29.9 MB]

Zuzwil-aktuell vom 27. Oktober 2023


Bericht zum 2. Mitwirkungsverfahren liegt vor

Nach zwei Mitwirkungsverfahren zum Rahmennutzungsplan mit Zonenplan und Baureglement steht fest, wie sich die Gemeinde räumlich entwickeln soll. Der Gemeinderat verabschiedete den zweiten Mitwirkungsbericht. Aufgrund diverser Eingaben, die sich gegen das «Einfamilienhaus-Quartier» im Gebiet Lindau richteten, verzichtet der Gemeinderat nun auf eine solche Bestimmung.

Von Anfang Januar bis Ende Februar 2023 unterbreitete der Gemeinderat seine Entwürfe für den neuen Zonenplan und das Baureglement der Bevölkerung zur Mitwirkung. Insgesamt gingen 32 Stellungnahmen sowie ein von 171 Personen unterzeichnetes «Kollektivbegehren» mit unterschiedlichen Anliegen ein. Die meisten Eingaben richteten sich gegen die Regelbauvorschriften mit Gebäudelängen, -breiten und -höhen, den grossen Grenzabstand, das «Einfamilienhausquartier» Lindau mit Einliegerwohnungen, den Vorrang des grossen Grenzabstandes gegenüber des Strassenabstandes, die Grünflächenziffer, die Grösse der Spiel- und Begegnungsflächen sowie den ökologischen Ausgleich. Einige Mitwirkende wünschten Ein- oder Umzonungen.

Anpassungen im Zonenplan
Die Stimmbürgerschaft sprach sich am 3. März 2013 für die Revision des Raumplanungsgesetzes aus, um die Zersiedelung zu bremsen. Die Revision soll den Landverschleiss stoppen und eine kompaktere Siedlungsentwicklung gewährleisten. Der Gemeinderat stimmte diesem vorgebrachten Argument zu und kam zum Schluss, dass auch bestehende Einfamilienhaus-Quartiere dichter bebaut werden können, sofern die Eigentümerinnen und Eigentümer dies wünschen. Folglich strich er die Bestimmung zum «Einfamilienhausquartier» Lindau mit Einliegerwohnungen. 

«Grünhof/St.Gallerstrasse»
Das Gebiet «Grünhof / St.Gallerstrasse» soll anstelle der heutigen Gewerbe-Industriezone beziehungsweise der geplanten Arbeitszone der Wohn- und Gewerbezone WG 14.5 zugewiesen werden. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) wies im Vorprüfungsbericht jedoch darauf hin, dass mit den vorhandenen Arbeitszonen beziehungsweise Flächenressourcen sehr sorgsam umgegangen werden müsse. Umzonungen von Arbeits- in Mischzonen seien deshalb nur basiert auf gesamträumliche Überlegungen und gestützt auf den kommunalen Richtplan möglich. Das AREG erachtet eine Umzonung im grossen und zusammenhängenden Gewerbegebiet an der St.Galler- und der Herbergstrasse raumplanerisch als nicht zweckmässig.

Abgelehnte Einzonungen
An wenigen Orten passte der Gemeinderat die Zonengrenzen den topografischen Gegebenheiten an. Einzonungsbegehren für Grundstücke ausserhalb des Siedlungsgebietes lehnte er ab. Sie sind nicht im Sinn des Planungs- und Baugesetzes (PBG)erschlossen, bilden einen Grünstreifen zwischen den landwirtschaftlich geprägten Kernzonen und den Wohnzonen oder sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur minimal erschlossen. Andere Grundstücke lagen innerhalb des Ortbildschutzgebietes. 

Änderungen im Baureglement
An der Grösse der Spiel- und Begegnungsflächen bei Wohnbauten mit sechs und mehr Wohnungen mit we-nigstens drei Zimmern wird festgehalten. Der Ansatz bleibt bei zwanzig Prozent der Bruttogeschossfläche. Die Gebäudelängen, -breiten und -höhen in den Wohn- und Wohn-Gewerbezonen werden teilweise vergrössert. Die heutigen Grenzabstände sollen auch künftig gelten. Das PBG sieht keine Ausnützungsziffer mehr vor und auf die Einführung der Baumassenziffer verzichtete der Gemeinderat bereits früher. Folglich wird das Gebäudevolumen künftig nur noch durch die vorstehend erwähnten Parameter bestimmt.

Grünflächenziffer
Einige Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser wünschten, dass auf die Grünflächenziffer und den ökologi-schen Ausgleich verzichtet wird. Der Gemeinderat kam diesem Wunsch nach und kippte diese Bestimmungen aus dem neuen Baureglement. Er ist der Meinung, dass ein grüner Umschwung im Interesse der Grundeigentümerschaften ist und sie selbst für ein gutes Mikroklima verantwortlich sind.

Grenz- und Strassenabstand
Heute ist der Strassenabstand dem Grenzabstand übergeordnet. Mit dem neuen Baureglement gilt das grössere der beiden Masse, wobei der Grenzabstand bis auf das Mass des Strassenabstandes umgelegt werden kann. Der Gemeinderat hielt an dieser Bestimmung fest.

Bericht zum zweiten Mitwirkungsverfahren [pdf, 206 KB] 

Zuzwil-aktuell vom 22. September 2023


Zweite Mitwirkung für die Ortsplanung

Der Gemeinderat führte im letzten Frühjahr die Mitwirkung über das neue Baureglement und den Zonenplan durch. Auf die Vorschläge gingen verschiedene Einwände ein, weshalb er die Erlasse nochmals überarbeitete. Bis Ende Februar 2023 findet nun ein zweites Mitwirkungsverfahren statt.

Das kantonale Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Gemeinden, bis 30. September 2027 das Baureglement und den Zonenplan an das kantonale Recht anzupassen. Dafür muss jedoch klar sein, wie und wo sich die Gemeinde in den nächsten 15 Jahren räumlich entwickeln soll. Der Richtplan beantwortet beispielsweise folgende Fragen: Wie soll sich das Gewerbegebiet entlang der St.Gallerstrasse entwickeln? In welchen Quartieren soll gewohnt, wo gewohnt und gearbeitet werden? Wo sollen Sportanlagen erstellt werden? Welche Freiräume sollen erhalten oder neue geschaffen werden? Diese Absichten sind behördenverbindlich im kommunalen Richtplan dargestellt, welcher bereits im September 2020 verabschiedet wurde.

Rahmennutzungsplanung
Die im Richtplan festgelegten Absichten übertrug der Gemeinderat in die Rahmennutzungsplanung, bestehend aus Zonenplan und Baureglement. Diese beiden Erlasse sind für die Grundeigentümer verbindlich. Der Zonenplan definiert, wo und wie genau neue Bauten und Anlagen erstellt werden dürfen. So bekräftigt der Richtplan die Absicht, im Gebiet «Bürgerguet», zwischen dem Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum und der Gewerbestrasse, zwei Fussballplätze mit der dafür nötigen Infrastruktur zu erstellen oder bei der Schule Züberwangen einen Teil in die Zone Arbeiten umzuzonen. Im Zonenplan fehlen nun die dafür nötigen Zonen, weil einerseits das für die Sportplätze nötige Land momentan nicht erhältlich ist und andererseits ein bewilligtes Projekt fehlt. Ebenso legt der Zonenplan fest, dass im Quartier Lindau nur Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen gebaut werden dürfen. Für das Gewerbegebiet entlang der St.Gallerstrasse oder an anderen sensiblen Lagen soll eine Pflicht für den Erlass von Sondernutzungsplänen eingeführt werden. Zudem soll entlang verschiedener Bachläufe eine Freihaltezone geschaffen werden.

Stellungnahmen zur 1. Mitwirkung
Während des ersten Mitwirkungsverfahrens im April/Mai 2022 gingen rund 40 Stellungnahmen zum Zonenplan und Baureglement ein. Einige dieser Hinweise und Anregungen konnte der Gemeinderat in den überarbeiteten Erlassen berücksichtigen. Der Gemeinderat beantwortet die Stellungnahmen in einem Mitwirkungsbericht. Dieser ist zusammen mit den anderen Unterlagen auf www.zuzwil.ch / Aktuelles / Projekte / Ortsplanung veröffentlicht.

Stellungnahme AREG
Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) teilte in seiner Vernehmlassung vom Juli 2022 verschiedene Auflagen und Hinweise mit, die zu übernehmen sind. Zudem ist seit Anfang Oktober 2022 der Nachtrag zum Bau- und Planungsgesetz in Vollzug. Dieser erlaubt den Gemeinden unter anderem neu wieder einen kleinen und grossen Grenzabstand oder die Einführung einer Grünflächenziffer usw. 

Regelbauvorschriften überarbeitet
Aufgrund der Eingaben aus der Mitwirkung und den Hinweisen des AREG prüfte der Gemeinderat die Regelbauvorschriften im Baureglement nochmals vertieft und nahm Anpassungen bei den Gebäudehöhen und -längen für die Wohnzonen vor. Das Baureglement definiert u.a. die Grenzabstände, Gebäudehöhen, -längen und -breiten in den verschiedenen Zonen. In der heute geltenden Regelung zur Gebäudelänge sind die Längen der Anbauten (Garagen, Unterstände usw.) mit einer Fläche von bis zu 50 m² enthalten. Künftig werden diese in der Berechnung der Gebäudelänge nicht mehr berücksichtigt.

Keine Baumassenziffer
Auf die Ausnützungsziffer, die die gesamte Wohnfläche im Verhältnis der Grundstücksfläche festlegt, wird verzichtet. Auch die im ersten Entwurf des neuen Baureglements vorgesehene Baumassenziffer strich der Gemeinderat. Neu werden die Ausmasse der Bauten nur noch mit den Gebäudehöhen, -längen, -breiten und Grenz- sowie Strassenabständen beeinflusst. Das «Innenleben» in einem Gebäude ist egal.

Grünflächenziffer
Mit Grünflächen wird das Mikroklima in Städten und Dörfern markant verbessert. Grünflächen können den Temperaturanstieg infolge versiegelter, asphaltierter Flächen bremsen und sind auch ökologisch sinnvoll, weil sie die Biodiversität erhöhen. Der Gemeinderat hat die Grünflächenziffer auf 0.5 festgelegt, wodurch die Hälfte der Grundstücksfläche «grün» bzw. bewachsen sein muss. Begrünte Flachdächer werden dabei nicht mitgerechnet. Zusätzlich muss ein Drittel des minimalen Grünflächenanteils ökologisch bepflanzt bzw. gestaltet werden. Innerhalb der Kernzone wird aufgrund der dichten Bebauung auf eine Grünflächenziffer verzichtet.

Zweites Mitwirkungsverfahren
Die überarbeiteten Erlasse Zonenplan und Baureglement, der dazugehörige Planungsbericht und der Bericht zum ersten Mitwirkungsverfahren werden auf www.zuzwil.ch / Aktuelles / Projekte / Ortsplanung publiziert. Zwischen Montag, 16. Januar 2023, und Dienstag, 28. Februar 2023, erhält die Bevölkerung Gelegenheit, zu den überarbeiteten Erlassen über www.mitwirken-zuzwil.ch oder schriftlich Stellung zu nehmen. Anschliessend wird der Gemeinderat die Eingaben beraten und je nachdem den «Feinschliff» für den Zonenplan und das Baureglement vornehmen. Danach folgt das Einsprache- und Auflageverfahren und später das fakultative Referendum für die Erlasse.

Zuzwil-aktuell vom 13. Januar 2023


Rahmennutzungsplanung – ein Schritt weiter

An der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) wird nochmals «geschliffen». Voraussichtlich im ersten Quartal 2023 wird ein zweites Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Der Gemeinderat liess den neuen Zonenplan und das Baureglement während des Mitwirkungsverfahrens vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) vorprüfen. Die Stellungnahme zu den beiden neuen Erlassen ist grundsätzlich positiv. Trotzdem müssen im Zonenplan in einigen Gebieten kleinere Anpassungen vorgenommen werden. Auch vereinzelte Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren will der Gemeinderat im Zonenplan berücksichtigen. Auf die Einzonung der Fussballplätze im Gebiet Bürgerguet, zwischen der Gewerbestrasse und dem Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum wird vorerst verzichtet, weil ein Landabtausch nicht zustande kam. Hingegen bleibt im Richtplan die «Absichtserklärung» für die Realisierung der Fussballplätze in beiden Gebieten bestehen.

Verzicht auf Baumassenziffer
Das Baureglement erfährt grössere Anpassungen. Mit der Genehmigung des II. Nachtrags zum Planungs- und Baugesetz sowie aufgrund der Stellungnahmen aus dem Mitwirkungsverfahren passt der Gemeinderat die Gebäudelänge in der künftigen Wohnzone W10 an. Die Gebäudebreite und -höhe bleiben gegenüber dem ersten Reglementsentwurf unverändert. Hingegen verzichtet der Gemeinderat auf die Baumassenziffer. Sie soll nun nicht eingeführt werden, weil mit dem erwähnten Gesetzesnachtrag eine Unterscheidung zwischen dem kleinen und grossen Grenzabstand wieder möglich ist. Der Gemeinderat macht deshalb davon Gebrauch, denn mit diesem lässt sich auch die Dichte und die Bebauungsstruktur in einem Quartier regulieren. Zusätzlich soll eine Grünflächenziffer für ein weiterhin gutes Mikroklima sorgen. Grünflächen können den Temperaturanstieg infolge versiegelter, asphaltierter Flächen bremsen und sind auch ökologisch sinnvoll, weil sie die Biodiversität erhöhen.

Zweites Mitwirkungsverfahren
Der angepasste Zonenplan und das überarbeitete Baureglement werden in den kommenden Wochen nochmals mit dem Ortsplaner sowie den Vertretern des AREG beraten, anschliessend soweit nötig bereinigt und vom Gemeinderat verabschiedet. Voraussichtlich findet im ersten Quartal 2023 ein zweites Mitwirkungsverfahren statt, wo im Zuzwil-aktuell auch über die Ergebnisse aus dem ersten Mitwirkungsverfahren detailliert berichtet wird.

Zuzwil-aktuell vom 30. September 2022


Revision ist ein Generationenprojekt

Der Gemeinderat hat sich während der letzten Jahre intensiv mit der Ortsplanung auseinandergesetzt. Der Richtplan wurde vom Kanton vorgeprüft. Die Unterlagen der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement mit Anhang sowie Planungsbericht) werden nun der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Bis Ende Mai 2022 kann diese Stellung nehmen. 

Anfang März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte Raumplanungsgesetz angenommen. Dieses besagt, dass die Siedlungsentwicklung verstärkt nach innen zu lenken sei. Aufgrund der Bestimmungen des St.Galler Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom Oktober 2017 haben die Gemeinden die Ortsplanungsinstrumente innerhalb von zehn Jahren zu überarbeiten. Der Gemeinderat hat kürzlich die Unterlagen der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) verabschiedet. Für das gesetzgeberische Ziel, sorgfältig und nachhaltig mit den Nutzflächen umzugehen, ist die Einzonung von neuem Bauland künftig an mehr Voraussetzungen gebunden. So wird beispielsweise der Schutz der Fruchtfolgeflächen stärker gewichtet als bisher und ohne öV-Erschliessung ist keine Erweiterung der Bauzone möglich. In der Gemeinde Zuzwil muss im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden kein Land ausgezont werden. 

Zuerst Raumkonzept
Im Rahmen der kantonalen Richtplanung wurden die Wachstumsziele definiert. Gleichzeitig erfolgte eine Verteilung des Wachstumspotentials auf die Regionen. Im September 2017 informierte der Gemeinderat über das kommunale Raumkonzept und führte anschliessend zwei Umfragen zur «Innenentwicklung» und zur «Baulanderhältlichkeit» durch. Zur Überarbeitung der Ortsplanungsinstrumente zählen einerseits die Strategie für die Innenentwicklung und andererseits der Richtplan sowie die Rahmennutzungsplanung.

Richtplan verabschiedet
Im März 2019 wurde der kommunale Richtplan durch den Gemeinderat verabschiedet und dem Bau- und Umweltdepartement zur Vorprüfung unterbreitet. An einem weiteren Informationsanlass wurden die Grundzüge der Ortsplanung vorgestellt und anschliessend in die Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der Rückmeldungen wurden leichte Anpassungen am Richtplan vorgenommen, bevor dieser im September 2020 zusammen mit dem Planungsbericht und Richtplantext genehmigt wurde. 

Informationsvideo zur Revision der Rahmennutzunsplanung

Bericht erstes Mitwirkungsverfahren [pdf, 226 KB]

Zuzwil-aktuell vom 14. April 2022


Was bisher geschah

Bis Ende Juni 2019 konnte sich die Bevölkerung zum Entwurf des Richtplans vernehmen lassen. Es sind 17 Vernehmlassungen eingegangen. In der Zwischenzeit wurden diese schriftlich beantwortet und die nächsten Schritte bestimmt.

Wieso benötigt es überhaupt einen Richtplan?

Ein Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument und für alle Gemeinden, Regionen, Kantone sowie den Bund wegleitend. Er regelt beispielsweise, wo gebaut werden darf und wo nicht, aber auch welche Flächen geschützt werden müssen. Er ist ein wichtiger Bestandteil für die allgemeine Gemeindeentwicklung in den nächsten 25 Jahren. Das kürzlich überarbeitete Raumplanungsgesetz (Stand 1. Januar 2019) sowie der kantonale Richtplan haben zum Ziel, dass der bereits vorhandene Platz besser ausgenutzt werden soll und der Fokus auf eine Entwicklung nach Innen gelegt wird. Damit soll die Zersiedelung effektiv gebremst werden und der Kanton St.Gallen kann künftig «intelligenter» wachsen. Das heisst: qualitatives vor quantitativem Wachstum.

Was bisher geschah

Im Frühjahr 2017 begann die Grundlagenerarbeitung. Die Bevölkerung wurde anschliessend über den Stand der Arbeiten informiert. Danach folgte im Spätherbst 2017 eine Umfrage bei den Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch die Grundeigentümer, die über unbebautes Bauland verfügen, wurden über die geplante Verwendung ihres Baulands befragt. Der Entwurf des Planungsberichts «Revision Ortsplanung – Strategische Gemeindeentwicklung» sowie der Bericht zum Raumkonzept wurden dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Vorprüfung unterbreitet. Das AREG bestätigte, dass das Raumkonzept sehr ausgewogen sei und eine gute Qualität aufweise. Auf der Grundlage des Raumkonzepts wurde der Richtplan erstellt. Im Frühjahr 2019 wurde dieser zusammen mit dem Beschrieb und dem Planungsbericht dem AREG zur Vorprüfung eingereicht. Parallel wurde die Bevölkerung zur Vernehmlassung eingeladen. Anlässlich von Sprechstunden und einem Informationsanlass im April 2019 wurden die Planungsinstrumente vorgestellt und erläutert.

Diverse Begehren

Verschiedene Körperschaften, Korporationen, Parteien und Einzelpersonen haben sich zum kommunalen Richtplan vernehmen lassen. Zusätzlich ging eine Stellungnahme der Regio Wil ein sowie im Dezember 2019 diejenige des AREG. Zusammenfassend wird festgehalten, dass einzelne Begehren für kleine Anpassungen in den Wohngebieten und Arbeitszonen eingegangen sind. Ein weiterer Antragsteller wünscht sich den Erlass einer Grünzone anstelle der heute als Bauland eingezonten Fläche. Weitere Vernehmlasser haben Ideen und Fragen bezüglich einer möglichen Nutzung der Rasenspielflächen in Züberwangen und Zuzwil gestellt. Andere wiederum haben zum Erlass einer Freihaltezone im Gebiet «Bürgerguet» an der Weierenstrasse Stellung bezogen.

Vernehmlassungen beantwortet

Zusammen mit dem Ortsplaner hat sich der Gemeinderat intensiv und sehr sorgfältig mit den einzelnen Begehren auseinandergesetzt und Entscheide gefällt. Diese wurden den Vernehmlassern schriftlich mitgeteilt. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können. Der Richtplan ist ein behördenverbindliches Instrument, welches für die Führung und Planung dient. Im Zusammenhang mit dem Erlass des Zonenplans mit Baureglement können sich die Betroffenen mittels Rechtsmittel wehren.

Kein Bauland als Reserve

Die Bestimmungen des neuen Planungs- und Baugesetzes des Kantons St.Gallen sehen vor, dass wenn Bauland nach erstellter Groberschliessung nicht innert acht Jahren überbaut wird, der politischen Gemeinde ein gesetzliches Kaufsrecht zum Verkehrswert zusteht. Wenn das Grundstück seit wenigstens zehn Jahren einer Bauzone zugewiesen ist, beträgt die Frist nur noch fünf Jahre. Ziel dieser Gesetzesgrundlage ist, dass es den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern so nicht möglich ist, Bauland als Reserve zu «horten». Damit die Baulanderhältlichkeit sichergestellt werden kann, sollen mit den Betroffenen in den nächsten Monaten verwaltungsrechtliche Verträge abgeschlossen werden. 

Weiteres Vorgehen

Der Ortsplaner wurde beauftragt, die Instrumente des Richtplans – also Richtplan mit Planungsbericht und Richtplantext – aufgrund der vorerwähnten Eingaben und der Entscheide des Gemeinderats anzupassen. In einer weiteren Phase werden nun Entwürfe für ein neues Baureglement mit Zonenplan erstellt. Die Bevölkerung ist nach Vorliegen dieser Planungsinstrumente wiederum zur Mitwirkung eingeladen, bevor diese nochmals zur Vorprüfung dem AREG unterbreitet werden müssen. Abschliessend folgt dann das öffentliche Auflageverfahren.