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Ortsplanung

Richtplanung

Aktuell bestehen folgende Planungsinstrumente

- Zonenplan 1989 mit diversen Teilzonenplänen
- Baureglement 2000
- Schutzplanverordnung 1984

An diesen Planungsinstrumenten waren in den vergangenen Jahren zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen nötig, so dass die ursprüngliche Konzeption der Planung nicht mehr klar ersichtlich ist. Es geht bei der Richtplanrevision daher insbesondere darum, aufbauend auf den bewährten Elementen der heutigen Planung, die künftige Strategie der räumlichen Entwicklung aufzuzeigen und damit die Grundlage für fallweise Anpassungen an der Nutzungsplanung zu bieten.

Entwicklungsstrategie

Mit dem seit 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Raumplanung ergeben sich substanzielle Änderungen für die Raumplanung der Kantone und Gemeinden. Der Grundsatz «Innen- vor Aussenentwicklung» ist im Gesetz verankert und bedeutet, dass Bauzonen nur noch unter restriktiven Vorgaben vergrössert werden dürfen.

Die St.Galler Regierung hat das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (abgekürzt PBG) per 1. Oktober 2017 in Vollzug gesetzt. Der revidierte kantonale Richtplan sowie das neue PBG verlangen von den Gemeinden einen konsequenten Fokus auf die Entwicklung nach Innen.

Die Gemeinden sind aufgefordert, die Planungsinstrumente zu überarbeiten. Im Jahr 2017 wurde mit der Revision der Ortsplanung gestartet. Die Bevölkerung wurde anlässlich von zwei Informationsanlässen im September 2017 und vom März 2018 sowie mit Beiträgen im Zuzwil-aktuell über den Stand der Richtplanung laufend informiert. Die Bevölkerung erhielt zudem die Gelegenheit, an der Umfrage zur Innenentwicklung teilzunehmen. Betroffene Grundeigentümerinnen und Grund-eigentümer mit eingezonten unbebauten Grundstücken wurden zusätzlich mit einer «Baulandumfrage» bedient.

Die teilweise rasante Bauentwicklung in der Gemeinde Zuzwil der vergangenen Jahre zeigt zugleich, wie wichtig es ist, dass ihre bauliche und landschaftliche Identität und Unverwechselbarkeit nicht verloren geht.

Die interessierten Einwohnerinnen und Einwohner wurden am 24. April 2019 über die Richtplanung informiert und zur Vernehmlassung eingeladen. An zwei Sprech-stunden konnten sie sich im Detail informieren lassen.

Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsfrist zum Planungsbericht Richtplan sowie zum Richtplantext ist Ende Juni 2019 abgelaufen. Verschiedene Anliegen sind eingegangen. Der Gemeinderat hat im Jahr 2020 gemeinsam mit dem Ortsplaner und den kantonalen Behörden die Eingaben beraten sowie über allfällige Anpassungen und Änderungen des Richtplans aufgrund der eingegangenen Vernehmlassungen entschieden.

Der Richtplan ist seit dem 7. September 2020 verabschiedet. Als nächster Schritt folgt nun die Überarbeitung des Zonenplans und des Baureglements.

PDF-Downloads

Richtplan (Stand 7. September 2020) [pdf, 25.4 MB]

Planungsbericht Richtplan (Stand 7. September 2020) [pdf, 24.4 MB]

Richtplantext (Stand 7. September 2020) [pdf, 2.4 MB]

Merkblatt Kulturobjekte [pdf, 670 KB]

Merkblatt erhaltenswürdige Kulturobjekte [pdf, 515 KB]

Merkblatt Naturobjekte [pdf, 386 KB]

Merkblatt Ortsbildschutz [pdf, 616 KB]

Merkblatt Charakterisierung Ortsbild [pdf, 409 KB]

Merkblatt geschützte Waldwiesen [pdf, 393 KB]

Plan Schutzverordnung 2009 [pdf, 1.3 MB] (ersetzt Schutzverordnung aus dem Jahre 1987)

Schutzverordnung [pdf, 1.8 MB]


Zonenplan

Der Zonenplan regelt die Nutzungsart und die Nutzungsintensität (Bauklasse) sämtlicher Grundstücke der Gemeinde Zuzwil.

Qualität

Basisdaten sind jene der amtlichen Vermessung.

Abgrenzung Baugebiet/Nichtbaugebiet

Der Zonenplan unterscheidet zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Ziel ist es, die weitere Zersiedlung der Landschaft zu vermeiden und die künftige bauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Infrastruktur auf bestimmte Teilgebiete zu konzentrieren.

Nach dem Raumplanungsgesetz umfassen Bauzonen Land, das sich für die Überbauung eignet und weitgehend überbaut worden ist oder voraussichtlich innert 15 Jahren benötigt und erschlossen wird.

Differenzierung der Bauzonen

Der Zonenplan unterteilt die Bauzone für verschiedene Teilnutzungen. Die Differenzierung erfolgt nach

- Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe, Industrie, usw.)
- Nutzungsintensität und Regelbauweise (Ausnützungsziffer, Geschosszahl, Abstände, usw.)
- Immissionstoleranz (ruhig, mässig störend, stark störend)

Zonenarten

Gemäss Baugesetz können folgende Zonen ausgeschieden werden:

- Wohnzonen
- Wohn-Gewerbe-Zonen
- Gewerbe-Industrie-Zonen
- Industriezonen
- Kernzonen
- Kurzonen
- Weilerzonen
- Grünzonen
- Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
- Intensiverholungszonen
- Zonen für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände
- Landwirtschaftszonen
- Intensivlandwirtschaftszonen
- übriges Gemeindegebiet

Allgemeine Bestimmungen

Die im Internet aufgeschalteten Daten haben nur informativen Charakter. Aus diesen Daten und deren Darstellung können deshalb keine rechtlichen Ansprüche irgendwelcher Art abgeleitet werden. Die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Daten ist je nach Herkunft unterschiedlich.


Kontakt

Roland Hardegger, Gemeindepräsident, 058 228 28 80E-Mail

Marco Länzlinger, Bauverwalter, 058 228 28 85E-Mail

raum.manufaktur.ag
beratende Raumplaner, Feldlistrasse 31a, 9000 St. Gallen, 071 555 03 10E-Mail

www.raummanufakturag.ch

Weitere Informationen oder Plangrundlagen finden Sie unter www.geoportal.ch

Zonenplan der Gemeinde Zuzwil [pdf, 1.4 MB] (Stand Mai 2013)