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Einbürgerungen

Jede Ausländerin und jeder Ausländer hat das Recht, sich einbürgern zu lassen, sobald die Vorgaben eingehalten sind. Für die Einbürgerungen sind grundsätzlich die Kantone zuständig. 

Es gelten gesetzliche Grundlagen wie: Bundesverfassung, Bundesgesetz über das Bürgerrecht sowie das Gesetz und die Verordnung über das St.Galler Bürgerrecht.

Es können Gesuche in drei verschiedenen Verfahren gestellt werden:

- ordentliches Verfahren
erleichtertes Verfahren für Ehegattinnen und Ehegatten
- erleichtertes Verfahren 3. Generation
- besonderes Verfahren

Für weitere Auskünfte zur Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die Gemeinderatskanzlei, 058 228 28 89, E-Mail

Das Gesuchsformular können einbürgerungswillige Personen beim SEM über die E-Mail-Adresse ch@sem.admin.ch oder bei der Gemeinderatskanzlei beziehen. Weitere Informationen sind online im Handbuch Bürgerrecht sowie in den FAQ zu finden.