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Korporationen

Wasserkorporation Zuzwil

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Bürgerkorporation Zuzwil

Iso Karrer, Präsident, Ausserdorfstrasse 7, Zuzwil, E-Mail

Die Bürgerkorporationen Zuzwil, Weieren und Züberwangen sind privatrechtliche Geschlechterkorporationen im Sinne von Art. 44 EG zum ZGB, «die für bleibende Zwecke gewidmetes, unteilbares Vermögen an Grundeigentum besitzen».

In frühester Zeit war die Zugehörigkeit zu einer Dorfgenossenschaft durch die Niederlassung im Dorfbereich begründet. Jedes Dorf hatte eine eigene Gesetzgebung, das Dorfrecht. Im Jahre 1570 erhielten die Dörfer Zuzwil, Weieren und Niederstetten ein neues Dorfrecht, das heute noch im Original erhalten ist. Darin sind die Rechte und Pflichten der Bürger aufgezeichnet. Zu jedem Dorf gehörte eine Allmende, d.h. ein allen Bürgern gehörendes Gut, das gemeinsam bewirtschaftet und unterhalten wurde. Der Ertrag dieses Bürgergutes für die Bedürfnisse der Dorfgenossen wurde aber durch den stetigen Bevölkerungszuwachs langsam knapp.

Mit der Kantonsgründung im Jahre 1803 wurden die Dörfer Zuzwil, Weieren und Züberwangen zu einer Politischen Gemeinde zusammengefasst. Dieser waren die Ortspolizei, das Bauwesen, das Löschwesen, die Vormundschaftspflege und die polizeiliche Armenpflege zugedacht, während die Genossengemeinden (Ortsgemeinden) für die bürgerliche Armenpflege, die Einbürgerungen, die teilweise Vormundschaftspflege und die Verwaltung ihrer Bürgergüter zuständig waren. Das Armengesetz von 1926 und das Fürsorgegesetz von 1964 schufen den Übergang vom reinen Heimatprinzip zum Wohnortsprinzip und die Möglichkeit der Übergabe der ortsbürgerlichen Fürsorgepflicht gegen Abtretung des Armengutes an die Politische Gemeinde.

Die Bürgerkorporationen von Zuzwil, Weieren und Züberwangen leisten auch heute, ihren Möglichkeiten entsprechend, wertvolle öffentliche und gemeinnützige Dienste. Gerade für die Allgemeinheit Wesentliches ist ideeller Natur, sei es die Betreuung der jedermann zugänglichen Wälder, die Unterschutzstellung des biotopisch wertvollen Riedgebietes oder die Instandstellung eines ausgedehnten Wegnetzes für Wanderer, Reiter und Velofahrer. Als bedeutenden Waldeigentümern kommt diesen Korporationen seit Jahren immer mehr eine allgemeine Wohlfahrtsfunktion zu. Je weniger diese Werte rentieren, desto mehr sind sie dank ihrer Erhaltung und Pflege zu den öffentlichen Leistungen der Korporationen zu zählen.

(von Walter Brunner)


Bürgerkorporation Züberwangen

Oskar Keller, Präsident, Dorfstrasse 4a, Züberwangen, 
071 944 23 05E-Mail

Die Dorfbürgerkorporation Züberwangen ist eine privatrechtliche Geschlechterkorporation des kantonalen Rechtes. Die Korporationsmitglieder sind die Angehörigen der Geschlechter Egli, Frauenknecht, Hug, Keller, Serwart, Wehrli und Wick soweit sie in der Politischen Gemeinde Zuzwil heimatberechtigt sind, Wohnsitz haben und den Nachweis erbringen, dass sie infolge Abstammung oder Heirat ihren Personenstand von einem Korporationsmitglied herleiten.

Derzeit zählt die Korporation 34 stimmfähige Mitglieder.

Das Bürgergut liegt südlich des Dorfes und grenzt an die Autobahn. Es umfasst 36 Hektaren Wies- und Ackerland, die an die Landwirte von Züberwangen verpachtet sind. 5 Hektaren Wald, mit Fichten und Laubholz bestockt, werden von der Korporation selbst bewirtschaftet.

Um die Natur und die vielen Spaziergänger besser zu schützen, wurden die Strassen im ganzen Gebiet im Jahre 1980 mit Fahrverboten belegt.

Die Bürgerkorporationen von Zuzwil, Weieren und Züberwangen leisten auch heute, ihren Möglichkeiten entsprechend, wertvolle öffentliche und gemeinnützige Dienste. Gerade für die Allgemeinheit Wesentliches ist ideeller Natur, sei es die Betreuung der jedermann zugänglichen Wälder, die Unterschutzstellung des biotopisch wertvollen Riedgebietes oder die Instandstellung eines ausgedehnten Wegnetzes für Wanderer, Reiter und Velofahrer. Als bedeutenden Waldeigentümern kommt diesen Korporationen seit Jahren immer mehr eine allgemeine Wohlfahrtsfunktion zu. Je weniger diese Werte rentieren, desto mehr sind sie dank ihrer Erhaltung und Pflege zu den öffentlichen Leistungen der Korporationen zu zählen.

Wo mehrere Menschen zusammenleben, braucht es Regeln. Das ist die erste Zuzwiler «Öffnung», ein Dorfrecht oder Gemeindegesetz. Es stammt aus dem 15. Jahrhundert und wurde nach einem von den Zuzwilern verlorenen Prozess vom Fürstabt von St. Gallen erlassen.

Die Unterzeichnung durch die fürstäbtliche Kanzlei zu St. Gallen unter einer «Landordnung wegen der Jagd auf Strolche und herrenloses Gesindel».

(von Hans Künzli)


Bürgerkorporation Weieren

Pascal Hugentobler, Präsident, Ausseraustrasse, Züberwangen, E-Mail

Der Bürgerkorporation Weieren gehören die Geschlechter Brunner, Hugentobler, Lichtensteiger, Strässli und Wick an. Heute sind 32 stimmfähige Mitglieder die Träger der Korporation.

Die Bürgerkorporation besitzt rund 20 Hektaren Landwirtschaftsboden in der Thurau sowie einen beidseits an die Thur angrenzenden Auenwald. Natürlich und weitgehend unverdorben, zählt dieser Auenwald zu den schönsten und wertvollsten Naherholungsgebieten in der weiten Umgebung.

Der frühere Name «Thurwuhrkorporation Weieren» deutet auf den damaligen Hauptzweck der Korporation hin. Über Jahrhunderte dauerte der Kampf der Bürger von Weieren mit der wilden und ungezähmten Thur. Da sie immer wieder ihren Lauf änderte, gab es Streitigkeiten mit den Nachbarn in Henau. Schriftliche Dokumente und Pergamenturkunden bis zum Jahre 1445 zurück, sind heute noch beredtes Zeugnis dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen. Grosse und aufwendige Wuhrarbeiten auf beiden Seiten waren notwendig, um der Thur ein eigenes Bett aufzuzwingen. Für unsere Vorfahren waren diese Frondienste eine grosse zeitliche und finanzielle Belastung, weshalb die Bürger von Weieren um ihr Bürgerrecht nicht beneidet wurden.

1798 musste jede Gemeinde die von den Franzosen diktierte helvetische Verfassung anerkennen. Die Zuzwiler mussten dazu gezwungen werden, da sie es nicht freiwillig taten. Wir gehörten von 1798 bis 1803 zum damals neu gegründeten Kanton Säntis, wie das Siegel hier beweist. Das Dokument ist eine Quittung für die Gemeinden Zuzwil, Weieren und Züberwangen wegen Auslösung von Fall und Fasnachtshennen, die sie noch der alten Regierung schuldeten.

Ein Prachtexemplar eines Siegels des Fürstabtes unter einem Dokument für «die Erhaltung des Pfarrpfrundbrunnens durch die Gemeinde Zuzwil».

(von Hans Kempter)