Abstimmungen und Wahlen
Stimmrecht
Sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche unter umfassender Beistandschaft stehen, so können sie an den eidgenössischen Abstimmungen und an den Wahlen teilnehmen. Die Abstimmungsunterlagen werden an alle Stimmberechtigten zugestellt. Fehlende Stimmausweise und Abstimmungsunterlagen können bei der Stimmregisterführerin bezogen werden (Gemeindehaus, Büro 15, 1. Stock).
App «VoteInfo»
Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt. Diese bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen sowie zu den aktuellen Resultaten über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen.
2026
- 8. März 2026: Abstimmungen
- 11. März 2026: Bürgerversammlung Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg
- 27. März 2026: Bürgerversammlung
- 14. Juni 2026: Abstimmungen
- 27. September 2026: Abstimmungen
- 29. November 2026: Abstimmungen
Urnenöffnungszeiten
Die briefliche Stimmabgabe ist bis 10 Uhr möglich (Briefkasten Gemeindehaus). Eine Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag im Schulhaus, Züberwangen von 9 bis 10 Uhr geöffnet.