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Abstimmungen und Wahlen

Wahlvorschläge Gesamterneuerungswahlen vom 22. September 2024 
Für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden können Wahlvorschläge eingereicht werden, siehe nachfolgende Links zu den Formularen. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hinterdorfstrasse 3, 9524 Zuzwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. 

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Zuzwil unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaturen enthalten, als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidatinnen und Kandidaten enthalten (Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind), die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Gemeindepräsidium / Kandidatur (Zustimmungserklärung) / Wahlvorschlag / Unterzeichnende [xlsx, 174 KB]
Schulpräsidium / Kandidatur (Zustimmungserklärung) / Wahlvorschlag / Unterzeichnende [xlsx, 171 KB]
Gemeinderat / Kandidatur (Zustimmungserklärung) / Wahlvorschlag / Unterzeichnende [xlsx, 172 KB]
Geschäftsprüfungskommission / Kandidatur (Zustimmungserklärung) / Wahlvorschlag / Unterzeichnende [xlsx, 175 KB]

Anforderungsprofil für Gemeindebehörden
Das Anforderungsprofil für Gemeindebehörden [pdf, 43 KB] gibt Auskunft über die Aufgaben, Verantwortung, Kompetenzen usw. der beiden Behörden Gemeinderat und der Geschäftsprüfungskommission.

Stimmrecht
Sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche unter umfassender Beistandschaft stehen, so können sie an den eidgenössischen Abstimmungen und an den Wahlen teilnehmen. Die Abstimmungsunterlagen werden an alle Stimmberechtigten zugestellt. Fehlende Stimmausweise und Abstimmungsunterlagen können bei der Stimmregisterführerin bezogen werden (Gemeindehaus, Büro 15, 1. Stock).

App «VoteInfo»
Die Bundeskanzlei hat die App «VoteInfo» entwickelt. Diese bietet einen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen sowie zu den aktuellen Resultaten über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. 

2024
- 3. März (eidgenössisch, Kantonsrats- und Regierungswahl)
- 27. März (Bürgerversammlung)
- 14. April (2. Wahlgang für zwei Mitglieder der Regierung)
- 9. Juni (eidgenössisch)
- 22. September (eidgenössisch, kommunale Wahlen)
- 24. November (eidgenössisch)

Urnenöffnungszeiten
Die briefliche Stimmabgabe ist bis 10 Uhr möglich (Briefkasten Gemeindehaus). Eine Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag im Schulhaus, Züberwangen von 9 bis 10 Uhr geöffnet.