Schulorganisation
Fakultatives Referendum über die Schulordnung
Die Bürgerversammlung stimmte am 27. März 2024 den Änderungen der Gemeindeordnung und damit der neuen Schulorganisationsform mit einer Schulpräsidentin oder einem Schulpräsidenten, einer Geschäftsleitung und einer Schulleitung zu. Das Departement des Innern genehmigte darauf im Frühling den Nachtrag zur Gemeindeordnung.
Die Bevölkerung konnte sich zwischen 31. Mai und 30. Juni 2024 zum Entwurf der neuen Schulordnung vernehmen lassen. Das Bildungsdepartement und der Schulrat schlugen ebenfalls verschiedene Anpassungen vor. Der Gemeinderat nahm Stellung zu den Vernehmlassungseingaben und berücksichtigte dabei die Hinweise des Bildungsdepartements und des Schulrates.
Schulpräsidium
Die künftige Schulpräsidentin hat gemäss Gemeindeordnung die schulrätlichen Befugnisse gemäss Volksschulgesetzgebung. Sie wählt unter anderem die Schulärztin oder den Schulzahnarzt, regelt die Urlaube und Absenzen von Mitarbeitenden und entscheidet abschliessend darüber. Zudem wählt und entlässt sie das Personal, insbesondere die Lehrpersonen, die Mitarbeitenden der Tagesstrukturen, der Schulverwaltung sowie des Hausdiensts und das nicht-pädagogische Personal. Sie führt die Lohneinstufungen durch.
Für die Anstellung der Mitglieder der Geschäftsleitung, also der Schulleitung, der Leiterin oder des Leiters der Schulverwaltung oder der Tagesstrukturen hat die Schulpräsidentin ein Antragsrecht an den Gemeinderat. Zudem legt die Schulpräsidentin die Weisungs- und Entscheidungskompetenzen der Mitglieder der Geschäftsleitung fest.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung wird die künftige Schulpräsidentin insbesondere in strategischen Aufgaben unterstützen. Beispielsweise beim Prognostizieren von Schülerzahlen, in der Schulraumplanung, bei der Erarbeitung von neuen Reglementen, schulinternen Weisungen oder Richtlinien. Zudem berät sie das Budget vor oder verfügt sonderpädagogische Massnahmen.
Schulleitung
Die Schulleitung ist für den operativen Betrieb der Schule zuständig. Sie entscheidet über Urlaube und Absenzen von Schülerinnen und Schülern, kann Schulkinder bis zu drei Wochen von der Schule ausschliessen, beschäftigen lassen oder den Ausschluss von der Schule androhen. Zudem teilt sie Schülerinnen und Schülern in eine Klasse zu oder genehmigt die Stundenpläne. Im Rahmen des Budgets kann die Schulleitung die bewilligten Ausgaben vollziehen.
Leitung der Tagesstrukturen
Die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen führt die Tagesstrukturen in Zuzwil und Züberwangen mit Morgen- und Nachmittagsbetreuung sowie dem Mittagstisch. Dafür erhielt sie mit der Schulordnung die nötigen Kompetenzen, um die Einsätze der Mitarbeitenden festzulegen, Ausgaben im Rahmen des Budgets zu tätigen, Disziplin durchzusetzen aber auch Elternbeiträge erlassen oder reduzieren zu können.
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat erliess die neue Schulordnung, damit der neu organisierte Schulbetrieb am 1. Januar 2025 starten kann. Die revidierte Schulordnung untersteht dem fakultativen Referendum. Die Frist dauert vom Freitag, 25. Oktober 2024, bis Mittwoch, 4. Dezember 2024. Die Schulordnung ist auch unter www.zuzwil.ch / Aktuelles / Projekte / Schulorganisation einsehbar oder liegt im Gemeindehaus öffentlich auf.
Bericht zur Vernehmlassung über die neue Schulordnung [pdf, 1.1 MB]
Schulordnung [pdf, 971 KB]
Zuzwil-aktuell vom 25. Oktober 2024
Vernehmlassung über die neue Schulordnung
Die Bürgerversammlung vom 27. März 2024 stimmte den Änderungen der Gemeindeordnung und damit der neuen Schulorganisationsform mit einer Schulpräsidentin oder einem Schulpräsidenten, einer Geschäftsleitung und einer Schulleitung zu. Die Schulordnung regelt die Details der Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen der Schulverantwortlichen.
Der Schul- und der Gemeinderat verabschiedeten am 22. Mai 2024 gemeinsam die neue Schulordnung. Diese basiert grundsätzlich auf der heutigen Schulordnung, verteilt jedoch die Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen der für den Schulbetrieb verantwortlichen Personen neu. So wird das Schulpräsidium anstelle des heutigen Schulrates die Verantwortung für die Schule tragen und für alle Massnahmen zuständig sein, deren Anordnung nicht anderen Organen übertragen ist. Darunter fallen unter anderem die Wahl der Lehrpersonen, der Mitarbeitenden der TAGIZ oder des Hausdienstes.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung beobachtet die Entwicklung in der Gesellschaft und im Bildungswesen. Sie berät das Schulpräsidium, damit die Primarschule ihren Auftrag zeitgemäss erfüllen kann. Dazu gehören die Vorberatung des Budgets, die Vorbereitung von Prognosen über die Schülerzahlen oder die Koordination des Schulbetriebs und der Tagesstrukturen. Zudem wird sie Entscheide im Rahmen des Sonderpädagogikkonzepts fällen. Der Geschäftsleitung gehören gemäss geänderter Gemeindeordnung das Schulpräsidium, die Schulleitung, die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen und die Leiterin oder der Leiter der Schulverwaltung sowie eine von den Lehrpersonen gewählte Vertretung aus ihrer Mitte an.
Schulleitung
Die Schulleitung ist für die operative Führung der Schule zuständig. Dazu gehören die Klassenzuteilungen, Stundenpläne, Absenzen- und Urlaubsregelungen von Schülerinnen und Schülern oder Entscheide im Rahmen der Disziplinarordnung. Ausserdem kann das Schulpräsidium einige Weisungs- und Entscheidungskompetenzen, die die Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler betreffen, an die Schulleitung übertragen.
Leitung der Tagesstrukturen
Die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen ist für die operative Führung der schulergänzenden Betreuung zuständig. Dafür werden in der Schulordnung die Verantwortlichkeiten definiert, damit die Leitung den TAGIZ-Betrieb aufrechterhalten kann.
Weitere Bestimmungen
Die Schulordnung regelt auch die Aufgaben der Schulverwaltung und des Hausdienstes sowie die Festlegung der Ferien, schulfreien Tage und besonderen Veranstaltungen. Ebenfalls definiert sie die Rechte der Erziehungsberechtigten.
Vernehmlassungsverfahren
Die neue Schulordnung enthält die Ausführungsbestimmungen der geänderten Gemeindeordnung und ist dementsprechend ein Erlass mit rechtlichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Deshalb unterbreitet der Gemeinderat die Schulordnung der Bevölkerung zur Vernehmlassung. Gleichzeitig wird die Schulordnung dem Rechtsdienst des Bildungsdepartements zur Vorprüfung eingereicht. Die Vernehmlassungsfrist dauert von 31. Mai bis 30. Juni 2024. Die Schulordnung ist unter www.mitwirken-zuzwil.ch und www.zuzwil.ch aufgeschaltet. Im Herbst soll die neue Schulordnung dem fakultativen Referendum unterstellt werden.
Zuzwil-aktuell vom 31. Mai 2024
Ja zur neuen Schulorganisation
Die neue Schulorganisation gemäss Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» gab zu reden. Verschiedene Parteien unterstützten den Antrag des Gemeinderates und des Schulrates, die Gemeindeordnung auf 1. Januar 2025 anzupassen. Andere Stimmberechtigte riefen dazu auf, das Modell C abzulehnen und wünschten mehr Gründe, weshalb das Modell C eingeführt werden solle. Eine Partei beantragte, dass über das Geschäft an der Urne abgestimmt werden soll. Allerdings stimmten knapp weniger als ein Drittel der Stimmberechtigten dafür. Zudem wurde ein weiterer Antrag gestellt: Das Modell C, welches den Schulrat abschaffen will, solle abgelehnt und der Schulrat beibehalten werden, allenfalls mit Optimierung, für eine lebendige und attraktive Schule. Allerdings wurde auch dieser Antrag verworfen. Schliesslich obsiegte in der Schlussabstimmung der Vorschlag des Schulrates und des Gemeinderates, auf die neue Amtsdauer 2025 bis 2028 das Modell «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» einzuführen. Ebenso kann in der Gemeindeordnung aufgrund von neuen gesetzlichen Bestimmungen das Wort «Voranschlag» durch «Budget» ersetzt werden.
Das Protokoll [pdf, 312 KB] der Bürgerversammlung vom 27. März 2024 kann hier eingesehen werden.
Neue Schulorganisation ist abstimmungsreif
Der Schulrat und der Gemeinderat verabschiedeten die neue Schulorganisation. Sie einigten sich auf das Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» und beschlossen, die dafür nötigen Änderungen der Gemeindeordnung der Bürgerversammlung vom 27. März 2024 zu unterbreiten. Die geänderte Gemeindeordnung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Bürgerversammlung 2023 beauftragte den Gemeinderat, einen Bericht und einen Antrag zur Neuverteilung der Zuständigkeiten für die Schule an der Bürgerversammlung 2024 zu unterbreiten. Ziel ist es, die neuen Führungsstrukturen mittels einer Änderung der Gemeindeordnung zu Beginn der neuen Legislatur am 1. Januar 2025 einzuführen.
Schulführungsmodell C
Der Schulrat und der Gemeinderat prüften sechs Schulführungsmodelle. Schlussendlich erwies sich das Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» als das für Zuzwil am besten geeignete Modell. Sie zeigten das im Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde auf. Während des Vernehmlassungsverfahrens zum Bericht wünschten Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser, dass nicht nur über das Modell C, sondern über mehrere Modelle abgestimmt wird. Im Grossen und Ganzen kam das Modell C gut an. Der Schulrat und der Gemeinderat verfolgten das Modell C weiter und erweiterten aufgrund der Vernehmlassungseingaben die Geschäftsleitung auf fünf Personen.
Änderungen der Gemeindeordnung
Der Gemeinderat zählt heute und auch künftig fünf Personen. Neu soll nebst dem Gemeindepräsidium auch das Schulpräsidium Verwaltungsfunktionen ausüben können. Dies ist sinnvoll, da die administrativen Aufwände für das Schulpräsidium steigen werden. Die Arbeiten des Schulrates verantwortet und übernimmt künftig eine Person. Die Schule mit den verschiedenen Bereichen zu führen benötigt Zeit. Deshalb wird voraussichtlich das Pensum für das Schulpräsidium von heute 20 Prozent auf etwa 40 Prozent erhöht.
Zukünftige Aufgaben
Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident wird die Schule nach den gesetzlichen Grundlagen führen. Sie oder er wird durch den Gemeinderat unterstützt, insbesondere bei der Wahl und Entlassung der Schulleitung, der Leitung der Schulverwaltung und der Leitung der Tagesstrukturen oder bei baulichen Erweiterungen wie Neu- oder Umbauten. Das Schulpräsidium ist für die Evaluation der drei Personen in den schulischen Schlüsselpositionen zuständig und schlägt dem Gemeinderat diese zur Wahl vor. Der Gemeinderat wird danach die Wahl vornehmen. Einige Aufgaben des Schulrates werden an die Schulleitung oder an andere Bereiche der Schule delegiert. Diese Zuständigkeiten werden in der Schulordnung detailliert geregelt.
Geschäftsleitung mit fünf Personen
Die Geschäftsleitung wird als neues Gremium der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten beratend zur Seite stehen. Ihr gehören nebst der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten die Schulleitung sowie die Leiterin oder der Leiter der Schulverwaltung und die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen an. Zusätzlich nimmt in der Geschäftsleitung eine von den Lehrpersonen gewählte Vertretung Einsitz. Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung werden in der Schulordnung geregelt. Gemäss Entwurf der Schulordnung sollen der Schulleitung zusätzliche Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen im Bereich der Schülerinnen und Schüler, Stundenplänen sowie Lehrpersonen übertragen werden.
Rechtsmittelverfahren
Weil der Schulrat durch eine Schulpräsidentin oder einen Schulpräsidenten ersetzt werden soll, sollen sie oder er künftig auch alleine Verfügungen erlassen können, ohne dass der Gemeinderat oder die Geschäftsleitung bestimmenden Einfluss darauf nehmen. Gegen die Verfügungen der Schulpräsidentin oder des Schulpräsidenten kann wie bisher Rekurs bei der zuständigen kantonalen Instanz erhoben werden. Dieses wie heute schlanke Verfahren dient allen Beteiligten, da Entscheidungen schneller herbeigeführt werden.
Nur ein Modell zur Abstimmung
Die anderen fünf geprüften Modelle erachten die beiden Räte für Zuzwil als ungeeignet und verzichten deshalb, der Stimmbürgerschaft weitere Modelle zur Abstimmung vorzulegen. Sollte die Änderung der Gemeindeordnung für die Umsetzung des Modells C an der Bürgerversammlung abgelehnt werden, bliebe alles beim Alten. Die vier Mitglieder des Schulrates wären nebst dem Schulpräsidium weiterhin an der Urne zu wählen.
Voranschlag durch Budget ersetzen
Der Gemeinderat beantragt zudem aufgrund einer Änderung des Gemeindegesetzes den Begriff «Voranschlag» in der Gemeindeordnung durch «Budget» zu ersetzen.
Unterlagen auf www.zuzwil.ch
Das Gutachten mit der geänderten Gemeindeordnung, der Entwurf der auf das neue Schulorganisationsmodell abgestimmten Schulordnung sowie der Vernehmlassungsbericht vom August 2023 mit angehängten Vernehmlassungseingaben und Stellungnahmen des Schulrates und des Gemeinderates sind auf www.zuzwil.ch unter Aktuelles / Projekte / Schulorganisation aufgeschaltet.
Zuzwil-aktuell vom 16. Februar 2024
Gutachten / Bericht und Antrag über die künftige Schulorganisation mit Entwurf der Schulordnung [pdf, 185 KB]
Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde Zuzwil mit Vernehmlassungen [pdf, 292 KB]
Zuzwil-aktuell vom 16. Februar 2024 [pdf, 519 KB]
Vernehmlassung über die Schulorganisation
Das kantonale Bildungswesen ist seit Jahren im Umbruch. Die heutige Schulorganisation stammt aus der Zeit, als die Primarschulgemeinde Zuzwil eine selbständige Körperschaft war und die Stimmbürgerschaft den Schulrat sowie die Geschäftsprüfungskommission wählte. Der Schulrat und der Gemeinderat überprüften die Schulorganisation und schlagen vor, als Ersatz für den Schulrat das Schulpräsidium zu stärken.
Mit der Einführung der Einheitsgemeinde per 1. Januar 2013 wurde die heutige Organisationsform der Schule mit den gewählten vier Mitgliedern des Schulrates und der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten als Mitglied des Gemeinderates übernommen. Die Bürgerversammlung stimmte am 31. März 2023 dem Antrag von der «Die Mitte» zu: «Der Bürgerschaft soll Bericht und Antrag über Neuverteilung der Zuständigkeiten für die Schule Zuzwil an der Bürgerversammlung 2024 unterbreitet werden, so dass die neuen Führungsstrukturen mittels einer Änderung der Gemeindeordnung zu Beginn der neuen Legislatur (Anfang 2025) eingeführt sind.»
Prüfung der Organisationsmodelle
Bereits im Herbst 2022 evaluierte der Schulrat mögliche Alternativen zur heutigen Führungsorganisation im Bereich Schule. Dabei prüfte er sechs unterschiedliche Modelle. Diese gingen vom «Weiterbetrieb» des heutigen Modells «Schulrat mit Schulpräsidium und Schulleitung», einer Schulkommission, einem Schulrektorat, bis hin zum Gemeinderat oder einem Schulpräsidium als Schulbehörde. Der Schulrat schlug dem Gemeinderat vor, ein Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung (mit erweiterten Kompetenzen) einzuführen. Dabei soll der gewählte Schulrat auf den Beginn der neuen Legislaturperiode ab 1. Januar 2025 aufgelöst werden.
Strukturänderungen
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu. Er stellte fest, dass Strukturänderungen im kommunalen Bildungswesen angebracht sind. Das Modell «Schulrat» ist ein Auslaufmodell. Auch andere Gemeinden in der Region wie die Stadt Wil oder die Gemeinden Flawil, Jonschwil, Kirchberg und Oberuzwil passten die Führungsstrukturen an. Da die Gemeindeordnung bei einer Strukturänderung angepasst werden muss, bestimmt das Volk an der Bürgerversammlung darüber.
Neue Führungsebene Schulleitung
Der Wechsel des heutigen Organisationsmodells drängt sich auf, weil durch die Institutionalisierung der Schulleitung in den Schulen im Vergleich zu früher eine zusätzliche Führungsebene geschaffen wurde. Das Modell der geleiteten Schule ist etabliert und bewährt. Eine grosse Herausforderung besteht darin, dass die geleitete Schule mit einer zusätzlichen Führungsstufe eingeführt worden ist, ohne dass beim Konstrukt Schulrat etwas verändert wurde. Diese Führungsform ist nicht mehr zeitgemäss. Die klare Trennung der strategischen und operativen Ebene ist eine tägliche Herausforderung. Diese Herkulesaufgabe wird von der strategischen und operativen Führung gut wahrgenommen, weil es sich um ein eingespieltes Team handelt. Trotzdem gibt es einige Doppelspurigkeiten, weil die Schulleitung mit dem Schulpräsidium nicht alle Entscheide endgültig treffen kann und viele Geschäfte ebenfalls vom Schulrat bestätigt werden müssen.
Historisch gewachsener Schulrat
Das heutige Modell ist nicht mehr effizient und effektiv. Hinzu kommt, dass die Struktur «Schulrat» historischen Charakter hat. Vor der Bildung der Einheitsgemeinde war die Schule eigenständig, das heisst, es gab die Schulgemeinde mit einem Schulrat analog der politischen Gemeinde mit dem Gemeinderat. Mit der Auflösung der Schulgemeinde und der Inkorporation der Primarschule in die Gemeinde ab 1. Januar 2013, also der Bildung der Einheitsgemeinde, hätte der Primarschulrat bereits abgeschafft werden können. Grundsätzlich hat auch jetzt schon der Gemeinderat das letzte Wort, wenn es um die finanziellen Angelegenheiten, den Aufbau der Tagesstrukturen TAGIZ oder die Bereitstellung von Schulraum geht. Viele Aufgaben, unter anderem die Liegenschaftsverwaltung oder das Finanz- und Lohnwesen werden bereits von der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat übernommen und müssen nicht mehr vom Schulrat erledigt werden.
Vernehmlassung über das neue Organisationsmodell
Für den Schul- und Gemeinderat ist es an der Zeit, sich heute Gedanken über ein neues Organisationsmodell zu machen. Für die beiden Räte ist es wichtig, dass das neue Modell eine Verbesserung bringt. Der Aufwand des Organisationswechsels lohnt sich nur, wenn klare strukturelle Optimierungen erzielt werden können und das Modell zur Effizienzsteigerung führt. Bevor die Gemeindeordnung geändert und das neue Schulmodell eingeführt werden, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, vom 1. September bis 31. Oktober 2023 zum Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde und der geänderten Gemeindeordnung Stellung zu nehmen. Der Bericht wird auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-zuzwil.ch veröffentlicht. Dort kann der ganze Bericht eingesehen und kommentiert werden. Stellungnahmen können auch an den Gemeinderat Zuzwil, Hinterdorfstrasse 3, Zuzwil, oder per E-Mail an gemeinde@zuzwil.ch eingereicht werden.
Zuzwil-aktuell vom 1. September 2023
Unterlagen
Bericht über die künftige Schulorganisation [pdf, 171 KB]
Zuzwil-aktuell vom 1. September 2023 [pdf, 301 KB]
Präsentation Informationsanlass künftige Schulorganisation vom 19. September 2023 [pdf, 108 KB]