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Schulorganisation

Ja zur neuen Schulorganisation

Die neue Schulorganisation gemäss Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» gab zu reden. Verschiedene Parteien unterstützten den Antrag des Gemeinderates und des Schulrates, die Gemeindeordnung auf 1. Januar 2025 anzupassen. Andere Stimmberechtigte riefen dazu auf, das Modell C abzulehnen und wünschten mehr Gründe, weshalb das Modell C eingeführt werden solle. Eine Partei beantragte, dass über das Geschäft an der Urne abgestimmt werden soll. Allerdings stimmten knapp weniger als ein Drittel der Stimmberechtigten dafür. Zudem wurde ein weiterer Antrag gestellt: Das Modell C, welches den Schulrat abschaffen will, solle abgelehnt und der Schulrat beibehalten werden, allenfalls mit Optimierung, für eine lebendige und attraktive Schule. Allerdings wurde auch dieser Antrag verworfen. Schliesslich obsiegte in der Schlussabstimmung der Vorschlag des Schulrates und des Gemeinderates, auf die neue Amtsdauer 2025 bis 2028 das Modell «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» einzuführen. Ebenso kann in der Gemeindeordnung aufgrund von neuen gesetzlichen Bestimmungen das Wort «Voranschlag» durch «Budget» ersetzt werden.

Das Protokoll [pdf, 312 KB] der Bürgerversammlung vom 27. März 2024 kann hier eingesehen werden.


Neue Schulorganisation ist abstimmungsreif

Der Schulrat und der Gemeinderat verabschiedeten die neue Schulorganisation. Sie einigten sich auf das Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» und beschlossen, die dafür nötigen Änderungen der Gemeindeordnung der Bürgerversammlung vom 27. März 2024 zu unterbreiten. Die geänderte Gemeindeordnung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Bürgerversammlung 2023 beauftragte den Gemeinderat, einen Bericht und einen Antrag zur Neuverteilung der Zuständigkeiten für die Schule an der Bürgerversammlung 2024 zu unterbreiten. Ziel ist es, die neuen Führungsstrukturen mittels einer Änderung der Gemeindeordnung zu Beginn der neuen Legislatur am 1. Januar 2025 einzuführen.

Schulführungsmodell C
Der Schulrat und der Gemeinderat prüften sechs Schulführungsmodelle. Schlussendlich erwies sich das Modell C «Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung» als das für Zuzwil am besten geeignete Modell. Sie zeigten das im Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde auf. Während des Vernehmlassungsverfahrens zum Bericht wünschten Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser, dass nicht nur über das Modell C, sondern über mehrere Modelle abgestimmt wird. Im Grossen und Ganzen kam das Modell C gut an. Der Schulrat und der Gemeinderat verfolgten das Modell C weiter und erweiterten aufgrund der Vernehmlassungseingaben die Geschäftsleitung auf fünf Personen.

Änderungen der Gemeindeordnung
Der Gemeinderat zählt heute und auch künftig fünf Personen. Neu soll nebst dem Gemeindepräsidium auch das Schulpräsidium Verwaltungsfunktionen ausüben können. Dies ist sinnvoll, da die administrativen Aufwände für das Schulpräsidium steigen werden. Die Arbeiten des Schulrates verantwortet und übernimmt künftig eine Person. Die Schule mit den verschiedenen Bereichen zu führen benötigt Zeit. Deshalb wird voraussichtlich das Pensum für das Schulpräsidium von heute 20 Prozent auf etwa 40 Prozent erhöht.

Zukünftige Aufgaben
Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident wird die Schule nach den gesetzlichen Grundlagen führen. Sie oder er wird durch den Gemeinderat unterstützt, insbesondere bei der Wahl und Entlassung der Schulleitung, der Leitung der Schulverwaltung und der Leitung der Tagesstrukturen oder bei baulichen Erweiterungen wie Neu- oder Umbauten. Das Schulpräsidium ist für die Evaluation der drei Personen in den schulischen Schlüsselpositionen zuständig und schlägt dem Gemeinderat diese zur Wahl vor. Der Gemeinderat wird danach die Wahl vornehmen. Einige Aufgaben des Schulrates werden an die Schulleitung oder an andere Bereiche der Schule delegiert. Diese Zuständigkeiten werden in der Schulordnung detailliert geregelt.

Geschäftsleitung mit fünf Personen
Die Geschäftsleitung wird als neues Gremium der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten beratend zur Seite stehen. Ihr gehören nebst der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten die Schulleitung sowie die Leiterin oder der Leiter der Schulverwaltung und die Leiterin oder der Leiter der Tagesstrukturen an. Zusätzlich nimmt in der Geschäftsleitung eine von den Lehrpersonen gewählte Vertretung Einsitz. Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung  werden in der Schulordnung geregelt. Gemäss Entwurf der Schulordnung sollen der Schulleitung zusätzliche Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen im Bereich der Schülerinnen und Schüler, Stundenplänen sowie Lehrpersonen übertragen werden.

Rechtsmittelverfahren
Weil der Schulrat durch eine Schulpräsidentin oder einen Schulpräsidenten ersetzt werden soll, sollen sie oder er künftig auch alleine Verfügungen erlassen können, ohne dass der Gemeinderat oder die Geschäftsleitung bestimmenden Einfluss darauf nehmen. Gegen die Verfügungen der Schulpräsidentin oder des Schulpräsidenten kann wie bisher Rekurs bei der zuständigen kantonalen Instanz erhoben werden. Dieses wie heute schlanke Verfahren dient allen Beteiligten, da Entscheidungen schneller herbeigeführt werden.

Nur ein Modell zur Abstimmung
Die anderen fünf geprüften Modelle erachten die beiden Räte für Zuzwil als ungeeignet und verzichten deshalb, der Stimmbürgerschaft weitere Modelle zur Abstimmung vorzulegen. Sollte die Änderung der Gemeindeordnung für die Umsetzung des Modells C an der Bürgerversammlung abgelehnt werden, bliebe alles beim Alten. Die vier Mitglieder des Schulrates wären nebst dem Schulpräsidium weiterhin an der Urne zu wählen.

Voranschlag durch Budget ersetzen
Der Gemeinderat beantragt zudem aufgrund einer Änderung des Gemeindegesetzes den Begriff «Voranschlag» in der Gemeindeordnung durch «Budget» zu ersetzen.

Unterlagen auf www.zuzwil.ch
Das Gutachten mit der geänderten Gemeindeordnung, der Entwurf der auf das neue Schulorganisationsmodell abgestimmten Schulordnung sowie der Vernehmlassungsbericht vom August 2023 mit angehängten Vernehmlassungseingaben und Stellungnahmen des Schulrates und des Gemeinderates sind auf www.zuzwil.ch unter Aktuelles / Projekte / Schulorganisation aufgeschaltet.

Zuzwil-aktuell vom 16. Februar 2024

Gutachten / Bericht und Antrag über die künftige Schulorganisation mit Entwurf der Schulordnung [pdf, 185 KB]
Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde Zuzwil mit Vernehmlassungen [pdf, 292 KB]
Zuzwil-aktuell vom 16. Februar 2024 [pdf, 519 KB]


Vernehmlassung über die Schulorganisation

Das kantonale Bildungswesen ist seit Jahren im Umbruch. Die heutige Schulorganisation stammt aus der Zeit, als die Primarschulgemeinde Zuzwil eine selbständige Körperschaft war und die Stimmbürgerschaft den Schulrat sowie die Geschäftsprüfungskommission wählte. Der Schulrat und der Gemeinderat überprüften die Schulorganisation und schlagen vor, als Ersatz für den Schulrat das Schulpräsidium zu stärken.
 
Mit der Einführung der Einheitsgemeinde per 1. Januar 2013 wurde die heutige Organisationsform der Schule mit den gewählten vier Mitgliedern des Schulrates und der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten als Mitglied des Gemeinderates übernommen. Die Bürgerversammlung stimmte am 31. März 2023 dem Antrag von der «Die Mitte» zu: «Der Bürgerschaft soll Bericht und Antrag über Neuverteilung der Zuständigkeiten für die Schule Zuzwil an der Bürgerversammlung 2024 unterbreitet werden, so dass die neuen Führungsstrukturen mittels einer Änderung der Gemeindeordnung zu Beginn der neuen Legislatur (Anfang 2025) eingeführt sind.» 

Prüfung der Organisationsmodelle
Bereits im Herbst 2022 evaluierte der Schulrat mögliche Alternativen zur heutigen Führungsorganisation im Bereich Schule. Dabei prüfte er sechs unterschiedliche Modelle. Diese gingen vom «Weiterbetrieb» des heutigen Modells «Schulrat mit Schulpräsidium und Schulleitung», einer Schulkommission, einem Schulrektorat, bis hin zum Gemeinderat oder einem Schulpräsidium als Schulbehörde. Der Schulrat schlug dem Gemeinderat vor, ein Schulpräsidium als Schulbehörde mit Schulleitung (mit erweiterten Kompetenzen) einzuführen. Dabei soll der gewählte Schulrat auf den Beginn der neuen Legislaturperiode ab 1. Januar 2025 aufgelöst werden.

Strukturänderungen
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu. Er stellte fest, dass Strukturänderungen im kommunalen Bildungswesen angebracht sind. Das Modell «Schulrat» ist ein Auslaufmodell. Auch andere Gemeinden in der Region wie die Stadt Wil oder die Gemeinden Flawil, Jonschwil, Kirchberg und Oberuzwil passten die Führungsstrukturen an. Da die Gemeindeordnung bei einer Strukturänderung angepasst werden muss, bestimmt das Volk an der Bürgerversammlung darüber.

Neue Führungsebene Schulleitung
Der Wechsel des heutigen Organisationsmodells drängt sich auf, weil durch die Institutionalisierung der Schulleitung in den Schulen im Vergleich zu früher eine zusätzliche Führungsebene geschaffen wurde. Das Modell der geleiteten Schule ist etabliert und bewährt. Eine grosse Herausforderung besteht darin, dass die geleitete Schule mit einer zusätzlichen Führungsstufe eingeführt worden ist, ohne dass beim Konstrukt Schulrat etwas verändert wurde.  Diese Führungsform ist nicht mehr zeitgemäss. Die klare Trennung der strategischen und operativen Ebene ist eine tägliche Herausforderung. Diese Herkulesaufgabe wird von der strategischen und operativen Führung gut wahrgenommen, weil es sich um ein eingespieltes Team handelt. Trotzdem gibt es einige Doppelspurigkeiten, weil die Schulleitung mit dem Schulpräsidium nicht alle Entscheide endgültig treffen kann und viele Geschäfte ebenfalls vom Schulrat bestätigt werden müssen.

Historisch gewachsener Schulrat
Das heutige Modell ist nicht mehr effizient und effektiv. Hinzu kommt, dass die Struktur «Schulrat» historischen Charakter hat. Vor der Bildung der Einheitsgemeinde war die Schule eigenständig, das heisst, es gab die Schulgemeinde mit einem Schulrat analog der politischen Gemeinde mit dem Gemeinderat. Mit der Auflösung der Schulgemeinde und der Inkorporation der Primarschule in die Gemeinde ab 1. Januar 2013, also der Bildung der Einheitsgemeinde, hätte der Primarschulrat bereits abgeschafft werden können. Grundsätzlich hat auch jetzt schon der Gemeinderat das letzte Wort, wenn es um die finanziellen Angelegenheiten, den Aufbau der Tagesstrukturen TAGIZ oder die Bereitstellung von Schulraum geht. Viele Aufgaben, unter anderem die Liegenschaftsverwaltung oder das Finanz- und Lohnwesen werden bereits von der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat übernommen und müssen nicht mehr vom Schulrat erledigt werden.

Vernehmlassung über das neue Organisationsmodell
Für den Schul- und Gemeinderat ist es an der Zeit, sich heute Gedanken über ein neues Organisationsmodell zu machen. Für die beiden Räte ist es wichtig, dass das neue Modell eine Verbesserung bringt. Der Aufwand des Organisationswechsels lohnt sich nur, wenn klare strukturelle Optimierungen erzielt werden können und das Modell zur Effizienzsteigerung führt. Bevor die Gemeindeordnung geändert und das neue Schulmodell eingeführt werden, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, vom 1. September bis 31. Oktober 2023 zum Bericht über die künftige Schulorganisation der Gemeinde und der geänderten Gemeindeordnung Stellung zu nehmen. Der Bericht wird auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-zuzwil.ch  veröffentlicht. Dort kann der ganze Bericht eingesehen und kommentiert werden. Stellungnahmen können auch an den Gemeinderat Zuzwil, Hinterdorfstrasse 3, Zuzwil, oder per E-Mail an gemeinde@zuzwil.ch eingereicht werden.

Zuzwil-aktuell vom 1. September 2023

Unterlagen
Bericht über die künftige Schulorganisation [pdf, 171 KB]
Zuzwil-aktuell vom 1. September 2023 [pdf, 301 KB]
Präsentation Informationsanlass künftige Schulorganisation vom 19. September 2023 [pdf, 108 KB]