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Weierenstrasse

Sanierung wird verschoben

Die Bürgerschaft hat im Frühjahr 2022 dem Kredit für die Sanierung der Weierenstrasse, Abschnitt Brücke Dorfbach bis Einlenker Schulstrasse, von 1,85 Millionen Franken zugestimmt. Die öffentliche Projektauflage folgte im Anschluss – es gingen diverse Einsprachen ein. 

An der Bürgerversammlung 2023 informierte der Gemeindepräsident die Bevölkerung über die Zustimmung des Bau- und Umweltdepartements zum Sanierungsprojekt Weierenstrasse respektive dem Teilstrassenplan. Ebenso berichtete er, dass mit über vierzig betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, von denen eine kleine Landfläche erworben werden muss, auf dem Grundbuchamt die entsprechenden Kaufverträge unterzeichnet wurden. Mit über zwanzig weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern schloss die Gemeinde Vereinbarungen für die vorübergehende Landbeanspruchung während der Bauzeit ab. 

Einsprachen
Der Gemeinderat musste – nachdem diverse Einsprachen im guten Einvernehmen erledigt werden konnten – noch über einzelne Einsprachen entscheiden. Drei Grundeigentümer haben nun die Entscheide des Gemeinderates mit Rekurs an den Kanton weitergezogen. Diese müssen nun durch die höhere Instanz bearbeitet werden. Sobald die Rekurse Rechtskraft erlangen, können die nächsten Schritte in die Wege geleitet werden. Aus Erfahrung ist bekannt, dass die Bearbeitung der Rekurse einige Zeit beanspruchen wird. Daraus abgeleitet kann davon ausgegangen werden, dass die Baumaschinen frühestens im Jahr 2024 auffahren.

Danke
Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümerinnen und -eigentümern für ihr Entgegenkommen und die Unterzeichnung der Verträge. 

Zuzwil-aktuell vom 5. Mai 2023


Öffentliche Auflage

Nachdem die Bürgerschaft im April den Sanierungskredit für den Strassenbau von 1,85 Mio. Franken bewilligte, führten der Gemeindepräsident und der Ingenieur mit den direktbetroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern Gespräche. Aufgrund der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und der Wünsche aus den Gesprächen stellte der Ingenieur das Auflageprojekt für die Sanierung der Weierenstrasse über die Sommerferien fertig. 

Die Weierenstrasse, Abschnitt Brücke Dorfbach bis Einlenker Schulstrasse, ist in einem kritischen Zustand. Künftig soll der ausgebaute rund 950m lange Strassenabschnitt eine Breite von 5,60m aufweisen, damit das Kreuzen zwischen zwei Postautos und / oder Lastwagen im langsamen Tempo und ohne Befahren des Trottoirs möglich ist. Wie bereits vor den Sommerferien informiert, entschied der Gemeinderat im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren und den Grundeigentümergesprächen, auf dem gesamten Sanierungsstück das Trottoir mit einer Breite von 1,75m zu erstellen. Auf den Einbau gestalterischer Elemente wird verzichtet, es ist eine reine Strassensanierung geplant. 

Bushaltestellen 
Schweizweit haben die Gemeinden vom Bund den Auftrag erhalten, bis zum Ende des Jahres 2023 sämtliche Haltestellen diskriminierungs-, hindernis- und barrierefrei umzugestalten. Im Bereich der Weierenstrasse sind drei Bushaltestellen vom Ausbau betroffen: «Schulhaus Süd», «Weieren Nord» und «Weieren Süd». Bei diesen Haltestellen werden die Haltekanten gemäss den aktuellen Vorgaben des Bundes erhöht und die Längen angepasst. 

Landerwerb
Das Sanierungsprojekt benötigt mehr Land, als die heutige ausparzellierte Strassenfläche misst. Der Landerwerb ist notwendig, um den normgerechten Ausbau der Fahrbahngeometrie und der Bushaltestellen zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Von über 60 Grundeigentümern sind Land oder vorübergehende Landbeanspruchungen notwendig. Von den rund 475m2 Landerwerb sind je etwa die Hälfte Landwirtschaftsfläche und eingezontes Bauland. Der Gemeinderat regelte den Preis für den Landerwerb einheitlich: Alle Grundeigentümer erhalten die gleiche Entschädigung für eingezontes Bauland. Für Landwirtschaftsland gelten die Bestimmungen des Kantons. 

Öffentliche Auflage
Das überarbeitete Projekt liegt nun von Montag, 29. August, bis Dienstag, 27. September 2022, öffentlich auf und kann im Gemeindehaus eingesehen werden.  Sämtliche Projektpläne können auch auf www.zuzwil.ch / Aktuelles / Projekte angeschaut werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. 

Weiteres Vorgehen
Nach dem Auflage- und Einspracheverfahren folgt die Koordination mit den verschiedenen Werken sowie die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Für knapp 1,1 Mio. Franken werden zuerst die Werkleitungen der Wasserkorporation, des Elektrizitäts- und Gaswerks sowie der Swisscom erneuert. Der Gemeinderat rechnet, dass im Jahr 2023 die Sanierungsarbeiten starten, sofern keine Einsprachen das Projekt verzögern.

Übersichtsplan [pdf, 1.0 MB]
Technischer Bericht inklusive Kostenvoranschlag [pdf, 841 KB]
Situationsplan Abschnitt 1 [pdf, 494 KB]
Situationsplan Abschnitt 2 [pdf, 370 KB]
Situationsplan Abschnitt 3 [pdf, 393 KB]
Längenprofil Abschnitt 1 [pdf, 330 KB]
Längenprofil Abschnitt 2 [pdf, 350 KB]
Längenprofil Abschnitt 3 [pdf, 313 KB]
Normalprofil [pdf, 193 KB]
Querprofile Teil 1 [pdf, 264 KB]
Querprofile Teil 2 [pdf, 397 KB]
Querprofile Teil 3 [pdf, 233 KB]
Landerwerbsplan Abschnitt 1 [pdf, 497 KB]
Landerwerbsplan Abschnitt 2 [pdf, 337 KB]
Landerwerbsplan Abschnitt 3 [pdf, 430 KB]
Entwässerungs- und Werkleitungsplan Abschnitt 1 [pdf, 478 KB]
Entwässerungs- und Werkleitungsplan Abschnitt 2 [pdf, 372 KB]
Entwässerungs- und Werkleitungsplan Abschnitt 3 [pdf, 429 KB]
Signalisations- und Markierungsplan Abschnitt 1 [pdf, 367 KB]
Signalisations- und Markierungsplan Abschnitt 2 [pdf, 279 KB]
Signalisations- und Markierungsplan Abschnitt 3 [pdf, 328 KB]
Teilstrassenplan Abschnitt 1 [pdf, 349 KB]
Teilstrassenplan Abschnitt 2 [pdf, 289 KB]
Teilstrassenplan Abschnitt 3 [pdf, 318 KB]

Zuzwil-aktuell vom 26. August 2022


Sanierungskredit bewilligt

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 10. April 2022 dem Kredit für die Sanierung der Weierenstrasse in der Höhe von 1.85 Millionen Franken zugestimmt. 

Anstelle der geplanten Bürgerversammlung wurde an der Urne über drei Vorlagen abgestimmt. Rund 40 Prozent der Stimmberechtigten nahmen an der Abstimmung teil. Nebst dem Kreditantrag zur Sanierung der Weierenstrasse wurde auch über die Jahresrechnungen 2021 sowie über das Budget 2022 mit den Steuersätzen (Steuerfuss und Grundsteuer) abgestimmt. Alle drei Vorlagen wurden genehmigt.

Projekt umsetzen
Nach dem positiven Abstimmungsresultat im Verhältnis von 6:4 für den Kredit von 1,85 Millionen Franken soll das Projekt zur Sanierung der Weierenstrasse zügig weiterbearbeitet werden. In einem ersten Schritt werden nun Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern durchgeführt, von welchen Land erworben werden muss. Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, den Landerwerb möglichst gering zu halten. Rund 60 Prozent von den etwa 630m2 notwendigem Landerwerb sind Landwirtschaftsland und Strassenboden. Der Gemeinderat hat die Verhandlungskompetenz und deren Bandbreite festgelegt. Geplant ist, dass die Gespräche mit dem Abschluss der Vereinbarungen im kommenden Sommer abgeschlossen werden. Alsdann folgt die Ausarbeitung des Auflageprojekts. Vorgesehen ist, dass die öffentliche Auflage des Strassenbauprojekts in der zweiten Jahreshälfte erfolgt. Nach der Bereinigung allfälliger Einsprachen soll nach Rechtskraft des Projekts mit den Bauarbeiten im Jahr 2023 gestartet werden.

Dank
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das entgegengebrachte Vertrauen. 

Abstimmungsergebnisse vom 10. April 2022 [pdf, 114 KB]

Zuzwil-aktuell vom 15. April 2022


Investitionskredit Sanierung Weierenstrasse

Die Bürgerschaft kann für die Sanierung der Weierenstrasse, Abschnitt Brücke Dorfbach bis Einlenker Schulstrasse, über einen Kredit von 1,85 Millionen Franken an der Urne vom 10. April 2022 abstimmen. Das Gutachten ist im Geschäftsbericht, der in alle Haushalte verteilt wird, abgedruckt. Nach der Kreditgenehmigung folgen Einzelgespräche mit den betroffenen Grundeigentümern und anschliessend die öffentliche Auflage des Strassenprojekts. 

Nach mehreren Informationsveranstaltungen und vereinzelten Gesprächen mit Grundeigentümern wurde das Mitwirkungsverfahren zum Strassensanierungsprojekt im letzten November und Dezember durchgeführt. Aufgrund verschiedener Eingaben und Voten aus dem öffentlichen Infoanlass wurde das Projekt mit dem Projektverfasser analysiert. Es erfolgten aufgrund dessen Projektanpassungen. Sämtliche Eingaben aus der Mitwirkung sind in einem Bericht, der auf der Website eingesehen werden kann, zusammengefasst. 

Handlungsbedarf
Der kritische Zustand der Strasse ist ersichtlich und eine Sanierung unumgänglich. Bei der Vorstellung zur Umsetzung der Sanierung scheiden sich jedoch die Meinungen und Ansichten. Auf der einen Seite wird ein «Status quo» gewünscht, also lediglich eine Belagssanierung ohne Aufwertungsmassnahmen. Andere Betroffene wiederum begrüssen die Möglichkeit, optimale und nachhaltige Strassenbedingungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu schaffen. Der Gemeinderat erachtet eine Beibehaltung des bisherigen Zustands als nicht zielführend und nachhaltig. Wenn eine Sanierung in Angriff genommen wird, soll diese mindestens für die nächsten 30 Jahre standhalten. Demzufolge sind einige Mindestvorgaben wie der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Bushaltestellen und des Strassenprofils zu berücksichtigen. Die geschätzten Kosten für eine reine Belagssanierung mit der Erneuerung des bestehenden Trottoirs und dem Ersatz der Randabschlüsse – also «Status quo» – belaufen sich auf 1,59 Millionen Franken.

Bushaltestelle nach Bundesvorgaben
Die Postautohaltestellen «Weieren» und «Schule Züberwangen» sind diskriminierungs-, hindernis- und barrierefrei zu erstellen. Diesbezüglich bestehen seitens des Bundes gesetzliche Vorgaben, welche keine Ausnahme zulassen. Der Personen-unterstand in Weieren sowie der Unterflurbehälter werden am bisherigen Standort belassen.

Verzicht auf Tempo 30
Von der Einführung einer generellen Tempo-30-Zone wird abgesehen. Die damit verbundenen rechtlichen Aufwände stehen in keinem Verhältnis zum Verkehrs-aufkommen in Weieren.

Kein Rad- und Gehweg
Auf eine mögliche Erstellung eines kombinierten Rad- und Gehwegs zwischen dem Einlenker Feldhofstrasse bis Einlenker Grubenwies wird verzichtet. Es ist ein Trottoir im Abschnitt Einlenker Feldhofstrasse bis zum Einlenker Schulstrasse mit der Normbreite von 2.00m geplant. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Schulkinder bis zwölf Jahre mit dem Fahrrad auf dem Trottoir fahren. Im südlichen Strassenabschnitt Brücke Dorfbach bis Einlenker Thuraustrasse sowie von der Bushaltestelle bis zum Einlenker Feldhofstrasse (Nordseite), wird das Trottoir mit einer Breite von 1.75m erstellt. Diese Mindestbreite wird benötigt, damit der Unterhalt erfolgen kann. Zudem benötigen die Benützenden genügend Platz, um sich sicher zu fühlen. 

Fahrbahnbreite bleibt
Die Schleppkurven sowie das Strassenprofil werden optimiert. Des Weiteren soll an der geplanten Fahrbahnbreite der Weierenstrasse von 5.60m wenn möglich festgehalten werden. Dies erlaubt das Kreuzen eines Personenwagens mit einem Lastwagen oder von zwei Postautos in geringem Tempo.

Landerwerb notwendig
Für die Realisierung des Projekts müssen gut 600m² Land von über 40 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erworben werden, davon rund 60 Prozent Landwirtschaftsland und Strassenboden. Während der Bauphase werden zusätzlich rund 2‘000m² Fläche vorübergehend beansprucht. Die Gründe für den Landerwerb sind unterschiedlich. Einerseits wird das Land benötigt, um den normgerechten Ausbau der Fahrbahngeometrie und der Bushaltestellen zu gewährleisten und andererseits, um die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Der Landerwerb und auch die vorübergehende Beanspruchung werden mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mittels Vereinbarungen möglichst vor Baubeginn geregelt.

Kosten von 1,85 Mio. Franken
Der Kostenvoranschlag für die Sanierung der Weierenstrasse beläuft sich auf 1’850‘000 Franken inklusive Mehrwertsteuer. Der Kredit wird während 30 Jahren abgeschrieben. Die Gemeinderechnung wird ab dem Jahr 2024 voraussichtlich mit jährlich 61‘700 Franken belastet. Im Bereich des Sanierungsprojekts sind diverse Leitungen der Wasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung sowie der Swisscom vorhanden. Verschiedene Werke haben ebenfalls Sanierungsbedarf bei den bestehenden Leitungen angemeldet, zusammengefasst Investitionen von knapp 
1,1 Millionen Franken. Diese werden zusammen mit der Sanierung des Strassenkörpers ausgeführt. 

Weiteres Vorgehen
Die Bürgerschaft kann an der Urnenabstimmung vom 10. April über den Sanierungskredit abstimmen. Das Gutachten zur Abstimmung ist im Geschäftsbericht 2021 detailliert aufgeführt. Bei einer Genehmigung des Kredits werden mit den direkt-betroffenen Grundeigentümern zeitnah entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Danach erfolgt die öffentliche Planauflage gemäss den Bestimmungen des kantonalen Strassengesetzes. Dies wird frühestens im Sommer 2022 der Fall sein. Sobald das Projekt rechtskräftig ist, wird mit den Sanierungsarbeiten an den Werkleitungen und am Strassenkörper gestartet. 

Ein Ja lohnt sich
Die Notwendigkeit der Sanierung ist ausgewiesen. Das Projekt ist ausgewogen, es deckt die Bedürfnisse sämtlicher Verkehrsteilnehmenden auf diesem Strassenteilstück ab. Die Sanierung umfasst das technisch Notwendige, damit eine normgerechte Nutzungsdauer erreicht werden kann. Mit dem Ausbau der Strasse wird die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden erhöht. Der Gemeinderat beantragt, ein Ja in die Urne zu legen. 

Projektanpassungen
Für das Auflageprojekt werden gegenüber dem Vorprojekt folgende Anpassungen vorgenommen: 
- Bushaltestelle erhalten und diese diskriminierungs-, hindernis- und barrierefrei erstellen.
- Warteunterstand, Verteilkabine und Unterflurbehälter in Weieren belassen.
- Möglichst an der aktuellen Strassenbreite von 5.60m festhalten.
- Erstellung Trottoir «Süd» (Abschnitt Brücke Dorfbach bis Einlenker Thuraustrasse) mit einer Breite von 1.75m umsetzen.
- Trottoir «Nord» (Abschnitt Bushaltestelle Weieren bis Einlenker Feldhofstrasse) an einer Breite von 1.75m (Norm 2.00m) festhalten.
- Verzicht auf einen kombinierten Geh- und Radweg (Abschnitt Einlenker Feldhofstrasse bis Siedlungsgebiet Züberwangen) – an deren Stelle durchgehendes Trottoir mit 2.00m Breite, Abschnitt Einlenker Feldhofstrasse bis Einlenker Schulstrasse.
- Verzicht auf den Bau einer Mittelinsel / Verkehrsteiler beim Einlenker Gruben- und Feldhofstrasse. 
- Strassenprofil ins Gelände legen, um möglichst wenig Landerwerbe zu tätigen.
- Schleppkurven optimieren.
- Strasse im Bereich «Knoten Weieren/Thuraustrasse» verschmälern.
- Verzicht auf Tempo-30-Zone.

Videobotschaft zur Abstimmung

Mitwirkungsbericht [pdf, 672 KB]

Gutachten Sanierung Weierenstrasse [pdf, 515 KB]

Überarbeiteter Situationsplan Abschnitt 1 [pdf, 444 KB]

Überarbeiteter Situationsplan Abschnitt 2 [pdf, 336 KB]

Überarbeiteter Situationsplan Abschnitt 3 [pdf, 387 KB]

Überarbeiteter Landerwerbsplan Abschnitt 1 [pdf, 485 KB]

Überarbeiteter Landerwerbsplan Abschnitt 2 [pdf, 333 KB]

Überarbeiteter Landerwerbsplan Abschnitt 3 [pdf, 421 KB]

Zuzwil-aktuell vom 4. März 2022


Mitwirkungsverfahren

Der Gemeinderat hat Ende Oktober 2021 das Sanierungsprojekt Weierenstrasse, Abschnitt Dorfbach bis Einlenker Schulstrasse, genehmigt. Der knapp ein Kilometer lange Strassenabschnitt ist in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. In den kommenden 30 Tagen kann die Bevölkerung im Rahmen der Mitwirkung Stellung zum Projekt nehmen. Im Frühling soll an der Bürgerversammlung über einen Kredit von 1'895'000 Franken abgestimmt werden.

Die Weierenstrasse weist im Sanierungsabschnitt zu geringe Fahrbahn- und Trottoirbreiten auf. In Weieren fehlt ein durchgehendes Trottoir, teilweise werden die Vorplätze als «Trottoir» benutzt. Die Sanierung der Weierenstrasse ist aufgrund ihres Zustands dringlich. In vielen Bereichen ist die Tragschicht netz- oder linienförmig gerissen und teilweise durchbrochen. Es bestehen Verformungen im Belag und bei den Randabschlüssen. Die Sanierung umfasst das technisch Notwendige, damit eine normgerechte Nutzungsdauer erreicht werden kann. Ziel ist, dass der Belag vollumfänglich saniert und die Verkehrssicherheit verbessert wird. Nebst den technischen Angelegenheiten soll auch die Gestaltung eine wichtige Rolle spielen. 

Ziele der Sanierung
-     Erstellung eines 1.75m breiten Trottoirs auf der Südseite in Weieren,
      Abschnitt Dorfbach bis Einlenker Thuraustrasse
-     durchgehendes Trottoir auf der Nordseite ab Bushaltestelle Weieren bis
      Einlenker Schulstrasse mit 1.75m Breite
-     3.50m breiter Fuss- und Radweg ab Einlenker Feldhofstrasse bis
      Einlenker Grubenwies
-     Postautohaltestellen nach den Vorschriften des
      Behindertengleichstellungsgesetzes erneuern
-     Verkehrsteiler bei Einlenker Feldhofstrasse
-     Markierung Rechtsvortritte

Projekt ausgearbeitet
Nach diversen Sanierungsvarianten und Gesprächen mit den direktbetroffenen Anstössern hat der Gemeinderat das Bauprojekt unter Berücksichtigung der festgelegten Ziele erarbeiten lassen. Der Ausbau der Strasse wird mit einer Breite von 5.60m projektiert, damit das Kreuzen mit einem Postauto in einem langsamen Tempo möglich ist. Die Trottoirs weisen neu eine Breite von 1.75m − heute rund 1.30m − (normgerecht 2.00m), auf. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird im Abschnitt Einlenker Feldhofstrasse bis zum Einlenker Grubenwies das Trottoir zu einem 3.50m breiten Fuss- und Radweg umfunktioniert. Dieser dient der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Am Anfang und Ende des Fuss- und Radwegs sollen «Abzweiger» in der Strassenmitte das Einspuren mit dem Fahrrad erleichtern. Auf dem rund 950m langen Sanierungsteilstück wird der Belagsaufbau komplett erneuert. Im Bereich der Bushaltestelle Zentrum Weieren bis zum Einlenker Feldhofstrasse wird auch die Fundationsschicht angepasst. 

Postautohaltestellen
Die Postautohaltestellen in Weieren und vis-à-vis des «alten» Schulhauses in Züberwangen (Fridolin) entsprechen nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz. Dementsprechend werden die Bushaltestellen, welche sich im Sanierungsabschnitt befinden, auf den heutigen Standard ausgebaut.

Ergänzungen durch die Werke
Im Zusammenhang mit der Strassensanierung sind durch die verschiedenen Werke (Wasser, Kanalisation, Elektrizität, Kommunikation, Gas und Swisscom) Ergänzungen im jeweiligen Leitungsnetz vorgesehen. Unter anderem werden die Hauptleitung sowie die Hausanschlüsse der Wasserversorgung für rund 760‘000 Franken erneuert. Die Technischen Betriebe Wil erstellen für die Gasversorgung entsprechende Ringschlüsse.

Landerwerb
Insgesamt werden für das Projekt rund 1’780m2 Land – davon über 1´200m2 Kulturland – benötigt respektive müssen erworben werden. Während der Bauphase werden zusätzlich rund 2‘200m2 Fläche beansprucht. Die Gründe für den Landerwerb sind unterschiedlich. Einerseits braucht man das Land, um den normgerechten Ausbau der Fahrbahngeometrie und der Bushaltestellen zu gewährleisten und andererseits, um die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Der Landerwerb und auch die vorübergehende Beanspruchung wird mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern mittels Vereinbarung vor Baubeginn geregelt.

Gespräche geführt
Mit den betroffenen Landbesitzern, von welchen Kulturland beansprucht wird, wurden erste Gespräche geführt. Zudem wurden bereits sämtliche Grundeigen-tümerinnen und Grundeigentümer der angrenzenden Liegenschaften an diversen Informationsanlässen informiert. 

Kosten
Der Kostenvoranschlag für die Sanierung und den Ausbau der Weierenstrasse rechnet mit Aufwänden von 1‘895‘000 Franken. Dazu fallen Kosten der Werke an, die über diese finanziert werden. Der Investitionskredit ist innerhalb von 30 Jahren abzuschreiben. Die Erfolgsrechnung wird somit jährlich mit einer Abschreibungsquote von rund 63‘000 Franken belastet. An der Bürgerversammlung vom 25. März 2022 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort: Sie entscheiden über die Kreditfreigabe.

Mitwirkung der Bevölkerung
Am kommenden Montag, 15. November 2021, startet die Mitwirkungsfrist. Während 30 Tagen bietet sich der Bevölkerung die Möglichkeit, im Gemeindehaus die Projektpläne einzusehen. Ebenso sind diese auch unter www.zuzwil.ch aufgeschaltet. Wer sich aus erster Hand informieren möchte, hat am Mittwoch,
1. Dezember 2021, die Gelegenheit dazu. An diesem Abend findet in der Turnhalle 1 in Zuzwil ein Informationsanlass für die Bevölkerung statt. Es gilt die Zertifikatspflicht. 

Weiterer Fahrplan
Nach der Mitwirkungsfrist folgen die öffentliche Projektauflage nach den Bestimmungen des Strassengesetzes sowie der Abschluss der Verhandlungen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. An der Bürgerversammlung wird über den Kredit abgestimmt. Anschliessend folgt die Ausschreibung der Arbeiten gemäss den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. 

Zuzwil-aktuell vom 12. November 2021

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