Bioabfuhr
Die Bioabfuhr findet wöchentlich bzw. in den Wintermonaten (Dezember bis März) alle zwei Wochen statt. Der Sammeltag ist jeweils am Freitag. Fällt der Freitag auf einen Feiertag, wird eine Ersatztour angeboten.
Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, die Bioabfuhrbehälter frühestens am Vorabend respektive am Sammeltag bis 7 Uhr bereit zu stellen und nach der Leerung zeitnah zurück zu holen.
In Absprache mit dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid wurden Sammelpunkte definiert. Diese sind mit einer Hinweistafel gekennzeichnet. Die Gemeinde ist dankbar, wenn bei der Bereitstellung auf Fussgänger sowie private Einfahrten Rücksicht genommen wird.
Behältnisse
Für die Bioabfuhr können die offiziellen «Grünabfuhrbehälter» mit Angabe des Fassungsvermögens verwendet werden. Diese können bei der Landi in Zuzwil gekauft werden (ausgenommen 660l Container). Sträucher und sperriges Grüngut kann in Bündeln von max. 150cm Länge und 20 kg Gewicht mit Gebührenmarken zu 9 Franken je Bündel bereitgestellt werden.
Preise für Einzel- und Jahresmarken
Die Bioabfuhr ist gebührenpflichtig. Die Einzel- und Jahresmarken sind beim Front-Office der Gemeinde, Hinterdorfstrasse 3, Zuzwil, im Dorfmarkt Regio plus, Mitteldorfstrasse 44, Zuzwil, sowie bei der Landi Zuzwil, Henauerstrasse 2, Zuzwil, erhältlich (Jahresvignetten jeweils ab Mitte Dezember). Die Jahresvignetten sind jeweils bis spätestens Ende Januar auf der Rückseite der Container und Einzelmarken am Griff anzubringen.
Behältergrösse Einzelleerung Jahrespauschale
80 Liter Fr. 6.– Fr. 100.–
120 Liter Fr. 9.– Fr. 150.–
140 Liter Fr. 10.– Fr. 180.–
240 Liter Fr. 16.– Fr. 300.–
660 Liter Fr. 46.– Fr. 800.–
800 Liter Fr. 56.– Fr. 950.–
Bündel (max. 150 cm, 20 kg) Fr. 9.–
Was kann der Bioabfuhr mitgegeben werden?
Fleisch, Fisch und Brot (Essensreste), Kaffee- und Teesatz (inklusive Filterpapier und Haushaltpapier), Gartenabfälle, Rasenschnitt, Blumensträusse und Topfpflanzen, Obst- und Gemüseabfälle, Eierschalen und Rüstabfälle, Federn und Haare, Kleintiermist sowie Backabfälle und kompostierbare Grünabfallbeutel «compo-bag».
Was gehört nicht in die Bioabfuhr?
Nicht vergärbare Abfälle wie Plastiksäcke (Ausnahme kompostierbare Grünabfallbeutel «compo-bag»), Abfallbeutel, Kaffeerahmbecher und PET, Zigarettenkippen, Steine, Kehricht, Asche und Glas, Windeln, Alufolien, Kaffeekapseln und Werkstoffe sowie Hundesäcke.
Kann der Christbaum der Bioabfuhr mitgegeben werden?
Ja. Der Christbaum kann von Weihnachten bis Ende Februar jedoch auch kostenlos der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Er kann zusammen mit den Säcken jeweils am Abfuhrtag für Hauskehricht beim nächsten Unterflurcontainer deponiert werden.
Häckselservice
In den letzten Jahren war das Angebot des Häckseldienstes nicht mehr gefragt. Dieser wird von verschiedenen Privat- und Gartenbauunternehmer angeboten.
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