Auflage geänderter Sondernutzungsplan Haubächli
Der Gemeinderat beschloss, den Gewässerraum in einem Abschnitt für das Haubächli zu optimieren und änderte dafür den Sondernutzungsplan Haubächli. Dieser wird nun öffentlich aufgelegt.
Planauflage
Der Gemeinderat genehmigte am 8. Juni 2026 gestützt auf Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; abgekürzt GschV) sowie Art. 29 des Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass:
– Änderungsauflage Sondernutzungsplan Haubächli, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36 GSchG und Baulinien
Der Erlass liegt im Sinn von Art. 41 PBG während dreissig Tagen, d.h. vom Freitag, 12. Juni 2026 bis Montag, 13. Juli 2026, im Gemeindehaus öffentlich auf.
Gegen den Erlass kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1; abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 48 Abs. 1 VRP).
Änderungsauflage Sondernutzungsplan Haubächli [pdf, 400 KB]
Sondernutzungsplan Haubächli [pdf, 396 KB]
Planungsbericht Sondernutzungsplan Haubächli [pdf, 7.5 MB]
Situation 1:500 / Haubächli, Ausscheidung Gewässerraum 9524 Zuzwil / Abschnitt GN10 km 0.00 - km 0.34 [pdf, 502 KB]
Längenprofil 1:500/250 / Haubächli, Wantenbach bis Hasenleu, 9524 Zuzwil / Abschnitt GN10 km 0.00 - km 0.34 [pdf, 64 KB]
Querprofile / Haubächli, Wantenbach bis Hasenleu, 9524 Zuzwil / Abschnitt GN10 km 0.00 - km 0.34 [pdf, 107 KB]