Auflage geänderter Sondernutzungsplan Haubächli
Im Gebiet zwischen Hasenleu und Kirchstrasse soll der Gewässerraum für das Haubächli festgelegt werden. Der dafür nötige Sondernutzungsplan lag im Frühjahr 2025 öffentlich auf. Weil dagegen Einsprachen eingingen und der Gemeinderat für den Gewässerraum Optimierungspotential erkannte, wird nun die Änderung des Plans in einem Abschnitt südlich der Speerstrasse nochmals öffentlich aufgelegt.
Für die Änderung des Sondernutzungsplans Haubächli entlang des Grundstücks Nr. 27 findet die öffentliche Auflage bis 13. Juli 2026 statt.
Das Mitwirkungsverfahren fand zwischen 8. Mai und 22. Mai 2026 statt. Während dieser Zeit ging eine Rückmeldung ein, die dem neuen Verlauf des Gewässerraums «wohl oder übel» zustimmte. Eine andere Rückmeldung bemängelte die lange Verfahrensdauer für den Erlass dieses Sondernutzungsplans und verlangte die Einleitung des Entschädigungsverfahrens. Dafür ist jedoch die kantonale Schätzungskommission für Enteignungen zuständig.
Öffentliche Auflage
Da das Mitwirkungsverfahren keine neuen Erkenntnisse ans Licht brachte, erliess der Gemeinderat den Plan «Änderungsauflage Sondernutzunsplan Haubächli» mit dem Gewässerraum und der Baulinie entlang des Haubächlis im Bereich der Grundstücke Nr. 27, 1166 und 1330 am 8. Juni 2026 für die öffentliche Auflage. Der geänderte Sondernutzungsplan liegt bis 13. Juli 2026 im Gemeindehaus öffentlich auf.
Planauflage
Der Gemeinderat genehmigte am 8. Juni 2026 gestützt auf Art. 41a der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; abgekürzt GschV) sowie Art. 29 des Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass:
– Änderungsauflage Sondernutzungsplan Haubächli, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36 GSchG und Baulinien
Der Erlass liegt im Sinn von Art. 41 PBG während dreissig Tagen, d.h. vom Freitag, 12. Juni 2026 bis Montag, 13. Juli 2026, im Gemeindehaus öffentlich auf.
Gegen den Erlass kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1; abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten. Sie ist zu unterzeichnen (Art. 48 Abs. 1 VRP).
Änderungsauflage Sondernutzungsplan Haubächli [pdf, 400 KB]
Sondernutzungsplan Haubächli [pdf, 396 KB]
Planungsbericht Sondernutzungsplan Haubächli [pdf, 7.5 MB]
Situation 1:500 / Haubächli, Ausscheidung Gewässerraum 9524 Zuzwil / Abschnitt GN10 km 0.00 - km 0.34 [pdf, 502 KB]
Längenprofil 1:500/250 / Haubächli, Wantenbach bis Hasenleu, 9524 Zuzwil / Abschnitt GN10 km 0.00 - km 0.34 [pdf, 64 KB]
Querprofile / Haubächli, Wantenbach bis Hasenleu, 9524 Zuzwil / Abschnitt GN10 km 0.00 - km 0.34 [pdf, 107 KB]