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Tagesmüttervermittlung

Notwendigkeit

Es gibt allein erziehende Elternteile, welche in Folge beruflicher Tätigkeit für ihre Kinder eine Tagesmutter suchen. Weiter ergibt sich heute auch vermehrt die Situation, dass Mütter ihre berufliche Tätigkeit nicht lange unterbrechen können. Eltern können somit ihre Kinder nicht immer vollumfänglich selbst betreuen. Aus Krankheitsgründen oder zur zeitweiligen Entlastung von Müttern werden manchmal kurzzeitige Tagespflegeplätze für Kinder benötigt. Anderseits gibt es Mütter, welche in der Lage sind und Bereitschaft zeigen, zeitweilig fremde Kinder zu betreuen. Die Fremdbetreuung von Kindern ist bewilligungspflichtig.

Vermittlungsstelle

Die Sozialen Dienste sind die Kontaktstelle für Tageseltern und für Eltern, die Tagesplätze für ihre Kinder suchen. Sie arbeitet im Auftrag des Gemeinderates und sucht geeignete Pflegeplätze. Sie betreut Eltern und Tageseltern und vermittelt bei eventuellen Schwierigkeiten. Sie regelt die Pflegeverhältnisse und Vertragsabschlüsse.

Tagesmutter

Die Tagesmutter meldet sich bei der Vermittlungsstelle, dass sie Kinder betreuen möchte. Sie betreut die Kinder bei sich zu Hause und lebt mit ihnen wie mit ihren eigenen Kindern.

Die Eltern                                      

Sie suchen direkt oder über die Vermittlungsstelle einen Pflegeplatz. Sie müssen dafür besorgt sein, dass ihr Kind Gelegenheit hat, sich in der Familie der Tagesmutter einzuleben, bevor es regelmässig dort ist.

Einschreibegebühr

Die Einschreibegebühr beträgt Fr. 50.–.

Entschädigung an die Tagesmutter

Sie erfolgt durch die Finanzverwaltung der Gemeinde nach Vorliegen des monatlichen Rapports der Vermittlerin. Die Tagesmutter erhält eine Stundenentschädigung von Fr. 8.– für ein Kind, ab dem zweiten Kind derselben Familie kommt eine reduzierte Stundenentschädigung von Fr. 6.– zur Anwendung. Für Babies und Kleinkinder bis 18 Monate beträgt die Stundenentschädigung Fr. 10.–. Ferienabgeltungen sind in der Entschädigung inbegriffen. Abgezogen werden AHV- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge (50 Prozent der Gesamtentschädigung wird als Unkostenersatz und 50 Prozent als AHV-pflichtiger Lohn betrachtet).

Pflegegeld der Eltern

Es richtet sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen der Eltern.

Die Ansätze werden durch den Gemeinderat festgelegt. Derzeit gilt folgender Tarif:

Bruttoeinkommen im Jahr (inkl. Partner)

pro Stunde

bis Fr. 40'000.–

Fr.    4.–

bis Fr. 60'000.–

Fr.    6.–

bis Fr. 80'000.–

Fr.    8.–

bis Fr. 100'000.–

Fr.  10.–

ab Fr. 100'000.–

Fr.  12.–

Zuschlag Kind bis 18 Monate

Fr.    3.–

Die Entschädigung wird stundenweise berechnet. Für gelegentliche Übernachtungen ist eine Entschädigung von Fr. 10.– pro Nacht und für Sonntagbetreuung eine Zulage von Fr. 5.– pro Betreuungseinheit zu entrichten. Werden mehrere Kinder einer Familie betreut, gilt für das erste Kind der volle Ansatz, ab dem zweiten Kind können 25 Prozent in Abzug gebracht werden. Die Mahlzeiten werden je nach Alter zusätzlich berechnet: Frühstück Fr. 2.–, Mittagessen Fr. 4.– bis Fr. 8.– (gemäss Absprache mit der Tagesmutter). Babynahrung und Spesen wie Windeln, Abonnements usw. sind der Tagesmutter direkt zu bezahlen. Die effektive Schulzeit gilt nicht als Betreuungszeit.

Rechnung und Kassaführung

Die Rechnungsstellung sowie das Inkasso erfolgt durch die Finanzverwaltung der Gemeinde.

Kontaktadresse

Gemeinde Zuzwil, Sandra Kühne, Hinterdorfstrasse 3, 9524 Zuzwil, 058 228 28 83, E-Mail