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Vereinsbeiträge

Für Vereine mit Sitz in einer anderen Gemeinde gilt ab dem Jahr 2026 die Bringschuld; sie haben die Mitgliederdaten unaufgefordert bis 31. Oktober einzureichen, sofern sie Beiträge wünschen.

Gesuch Vereinsbeiträge für auswärtige Vereine [pdf, 88 KB]

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