Vereinsbeiträge
Für Vereine mit Sitz in einer anderen Gemeinde gilt ab dem Jahr 2026 die Bringschuld; sie haben die Mitgliederdaten unaufgefordert bis 31. Oktober einzureichen, sofern sie Beiträge wünschen.
Für Vereine mit Sitz in einer anderen Gemeinde gilt ab dem Jahr 2026 die Bringschuld; sie haben die Mitgliederdaten unaufgefordert bis 31. Oktober einzureichen, sofern sie Beiträge wünschen.