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Gesamterneuerungswahlen stehen an

Im Herbst dieses Jahres finden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 bis 2028 statt. Zu besetzen sind das Gemeindepräsidium sowie das Schulpräsidium. Weiter können die Stimmberechtigten die drei Mitglieder des Gemeinderats sowie die fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission wählen.

Nachdem die Stimmberechtigten die Mitglieder des National- und Ständerates, des Kantonsrates und demnächst auch die Kantonsregierung vollständig gewählt haben, gilt es, die kommunalen Gemeindebehörden zu wählen. Die St.Galler Kantonsregierung hat die Wahlen der Gemeindebehörden auf den 22. September 2024 festgelegt. 

Keine Wahl für den Schulrat
Die Bürgerversammlung stimmte der Einführung der neuen Schulorganisation «Schulpräsidium mit Schulleitung» per 1. Januar 2025 zu. Damit entfällt künftig die Wahl von Mitgliedern des Schulrates. Schulpräsident Clemens Meisterhans, der seit 1. Januar 2013 als Schulpräsident wirkt und vorher seit 1. Januar 2005 Mitglied des damaligen Schulrates der Primarschulgemeinde Zuzwil war, tritt von seinem Amt auf den 31. Dezember 2024 zurück. Der Gemeinderat dankt Clemens Meisterhans sowie den Mitgliedern des Schulrates Erika Brändle (seit 1. Januar 2017), Pascal Heer (seit 8. März 2015), Raffael Sarbach und Rebecca Wolgensinger (beide seit 1. Januar 2021) bestens für ihre jahrelange Arbeit zugunsten der Öffentlichkeit.

Zu vergebende Sitze
Sowohl im Gemeinderat als auch in der Geschäftsprüfungskommission wird es zu Veränderungen kommen. Die langjährige Gemeinderätin Petra Mosimann (Die Mitte) wird nicht für eine weitere Amtsdauer kandidieren. In der fünfköpfigen Geschäftsprüfungskommission stellen sich Marcel Bischofberger (FDP) und Markus Fitzi (parteilos) nicht mehr zur Verfügung. 

Einreichung von Wahlvorschlägen
Für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 5. Juli 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, Hinterdorfstrasse 3, Zuzwil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage www.zuzwil.ch unter «Politik / Abstimmungen und Wahlen» aufgeschaltet und können bei der Gemeinderatskanzlei, 058 228 28 89, bestellt werden. 

Gültige Wahlvorschläge
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Zuzwil unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaturen enthalten, als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidatinnen und Kandidaten enthalten. Wählbar sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Anforderungsprofile für Behördenmitglieder [pdf, 43 KB] sind auf der Homepage unter «Politik / Abstimmungen und Wahlen» aufgeschaltet. 

Allfälliger zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Montag, 30. September 2024, 12 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. 
 

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