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Ladenschluss - Gesuch um Ausnahmebewilligung

Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars

Gesuch um Ausnahmebewilligung für die Verlängerung des Ladenschlusses (inkl. Sonntagsverkauf) an Verkaufsgeschäfte des Detailhandels. Die Gemeinde kann das Offenhalten der Verkaufsgeschäfte an öffentlichen Ruhetagen und Ausnahmen von den Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (sGS 552.1) bewilligen.

Es gilt jedoch zu beachten, dass für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe, höchstens für vier je Laden und Jahr sowie für spezielle Verkaufsanlässe an Werktagen, höchstens für zwei je Laden und Jahr eine Bewilligung erteilt werden kann.

Preis: 50.00 Fr.

Verfahren

Nach Eingang des Gesuchs sendet Ihnen die Gemeinderatskanzlei die Ausnahmebewilligung samt Rechnung per Post zu.

Preis: CHF 50.00

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