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Rechnungsstellung Grundsteuern

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Gemeindesteuer und beträgt in Zuzwil aktuell 0,4 Promille vom Steuerwert des Grundstückes. Sie wird als Entgelt für eine im Privatrecht begründete Sonderbeanspruchung des Gemeindeterritoriums betrachtet.

Waldbesitzer und Perimeterpflichtige

Mit der Grundsteuerrechnung werden den Waldeigentümern gleichzeitig die Beförsterungskosten und den Perimeterpflichtigen die Kosten des Dorfbachperimeters in Rechnung gestellt.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt an den/die Grundeigentümer/in, welche zu Beginn des Kalenderjahres im Grundbuch eingetragen ist bzw. sind (Stichtag 1. Januar).

Zuständige Abteilung