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Vorgemeinde und Bürgerversammlung

Aufgrund der verschärften Pandemie-Situation werden die geplante Vorgemeinde vom 17. März 2021 sowie die Bürgerversammlung vom 26. März 2021 nicht durchgeführt.

Die Regierung des Kantons St.Gallen hat mit einer dringlichen Verordnung die Grundlagen geschaffen, dass über die aktuellen Geschäfte an der Urne entschieden werden kann. Anstelle der geplanten Bürgerversammlung von Ende März 2021 wird nun wie im Vorjahr eine Urnenabstimmung durchgeführt. Damit trägt der Gemeinderat den ernsthaften Bedenken betreffend Teilnahme an einer Bürgerversammlung insbesondere älterer Stimmberechtigten Rechnung. Auch die anderen Gemeinden der Region Wil haben entschieden, generell auf Bürgerversammlungen zu verzichten. Die Urnenabstimmung findet am 11. April 2021 statt. Die Stimmberechtigten erhalten so die Möglichkeit, über die Genehmigung der Jahresrechnung 2020 sowie über das Budget 2021 mit den Steuersätzen für Steuerfuss und Grundsteuer an der Urne abzustimmen. Die Abstimmungsunterlagen (Stimmausweis, Stimmzettel, Kurzfassung Abstimmungsvorlagen) werden allen Stimmberechtigten im März 2021 zugestellt. Der Geschäftsbericht wird wie in den Vorjahren in alle Haushalte verteilt. 
 

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