Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Ab Samstag, 27. Juni 2026, 00.00 Uhr, gilt auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Zuzwil bis auf Widerruf ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (200 m). Das Entzünden von Feuer, das Grillieren sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie zum Beispiel Zigaretten oder Streichhölzer sind im Wald und in Waldesnähe verboten.
Folglich gilt:
- Kein Feuer machen, auch nicht in offiziellen Feuerstellen
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Feuerwerk entzünden
- Keine Himmelslaternen steigen lassen
Übertretungen werden nach Art. 45 des Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1.) bestraft. Das Verbot gilt auch in Privatgärten und für Höhenfeuer, die im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald liegen. Im Zweifelsfall soll auf das Entfachen verzichtet werden. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Die Fachleute raten, auch bei genügend Abstand zum Wald im Privatgarten oder auf öffentlichen Plätzen zu grosser Vorsicht.