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Gasversorgung gesichert

Im Gemeindegebiet stehen rund 1700 Gebäude, wovon ungefähr 530 Gebäude an das Gasnetz der Technischen Betriebe Wil angeschlossen sind. Diese Gebäude sollen bis ins Jahr 2050 etappenweise mit anderen Energieträgern beheizt werden.

Die Stadt Wil informierte im Sommer 2023, dass die Gasversorgung im Gemeindegebiet von Zuzwil mehrheit-lich im Jahr 2035 stillgelegt wird. In Weieren soll sie bis 2040 weiterbetrieben werden, im Gewerbe- und In-dustriegebiet von Zuzwil und für die Rutishauser AG in Züberwangen bis 2050. Das warf hohe Wellen, der Gemeinderat erhielt verschiedene Meldungen aus der Bevölkerung, «dass das so nicht gehe». Einwohnerinnen und Einwohner erkundigten sich, wie der Gemeinderat die künftige Gasversorgung oder wie er die Energieversorgung, insbesondere mit Strom, sicherstellen werde. 

EW-Netz fit machen
Aufgrund der Wiler Mitteilung beschloss die EW-Kommission, ab dem Jahr 2024 eine Zielnetzplanung zu realisieren und berücksichtigte die dafür notwendigen Kosten im Budget 2024. In der Zielnetzplanung soll ein Wechsel von Gasheizungen auf Wärmepumpen mitberücksichtigt werden. Bei der Beurteilung der wesentlichen Einflüsse auf die Netzstabilität sind die erneuerbaren Energien sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge primär zu behandeln. Mit der Zielnetzplanung soll das Netz auf die anstehenden Anforderungen vorbereitet werden.

Stilllegung in Etappen
Die Technischen Betriebe Wil steigen ab dem Jahr 2035 aus der Gasversorgung aus und setzen ab dem Jahr 2050 kein Erdgas und Biogas mehr für die Energieversorgung ein. Die aktuellen Gegebenheiten in den Quartieren werden dabei berücksichtigt. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die nach dem Jahr 2035 noch als einzige in den Quartieren eine Gasheizung betreiben würden, erhalten eine Restwertentschädigung für ihre Gasheizung, wenn ihnen kein Gas mehr geliefert wird. Prozessgaskundinnen und -kunden werden bis ins Jahr 2050 mit Erd- und Biogas versorgt. Das Wiler Stadtparlament stimmte der Gasnetzstrategie zu und unterstellte das dazugehörige Reglement bis 21. März 2024 dem fakultativen Referendum.
 

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