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Fakultatives Referendum: Nachtrag Zweckverbandsvereinbarung und Namensänderung Zweckverband Jugendmusikschule Wil-Land in musiclife

Der Gemeinderat genehmigte am 15. Januar 2024 den Nachtrag zum Zweckverbandsvertrag Jugendmusikschule Wil-Land. Dieser wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 13 ff der Gemeindeordnung.

Gegenstand
Nachtrag zum Zweckverbandsvertrag Jugendmusikschule Wil-Land mit Namensänderung in musiclife [pdf, 39 KB]

Referendumsfrist
Freitag, 15. März 2024, bis Mittwoch, 24. April 2024

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus, www.zuzwil.ch unter «Aktuelles / News»

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
237 gültige Unterschriften

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Zuzwil einzureichen.

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