Fakultatives Referendum: Nachtrag Zweckverbandsvereinbarung und Namensänderung Zweckverband Jugendmusikschule Wil-Land in musiclife
Der Gemeinderat genehmigte am 15. Januar 2024 den Nachtrag zum Zweckverbandsvertrag Jugendmusikschule Wil-Land. Dieser wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 13 ff der Gemeindeordnung.
Referendumsfrist
Freitag, 15. März 2024, bis Mittwoch, 24. April 2024
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage
Gemeindehaus, www.zuzwil.ch unter «Aktuelles / News»
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens
237 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Gemeinderat Zuzwil einzureichen.