Kanton St.Gallen hebt Feuerverbot im Wald auf
Ab Mittwochmittag darf im Kanton St.Gallen auch im Wald und in Waldesnähe wieder Feuer gemacht werden. Der Kanton hebt das Feuerverbot per 2. September um 12 Uhr auf.
Bereits am 22. August hatte der Kanton das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Für den Wald und dessen Umgebung blieb das Verbot aufgrund der erhöhten Brandgefahr jedoch bestehen.
Grundwasserstände bleiben sehr tief
Während sich die Situation in den Wäldern entspannt hat, bleibt die allgemeine Trockenheitslage angespannt. Die tieferen Bodenschichten sind weiterhin trocken, die Grundwasserstände im gesamten Kanton sehr tief. Auch die St.Galler Fliessgewässer führen seit Wochen zu wenig Wasser.
Deshalb bleiben das Betretungsverbot für Fliessgewässer sowie das Verbot von Wasserentnahmen bis auf Weiteres bestehen. Eine nachhaltige Entspannung ist laut Kanton noch nicht in Sicht. Dafür wären über mehrere Tage und Wochen starke, flächendeckende Niederschläge nötig. Die Wetterprognosen lassen vorerst allerdings kaum Regen erwarten. Der schneearme Winter sowie das trockene Frühjahr und der heisse Sommer wirken sich deshalb weiterhin auf die Wasserreserven aus.